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Ausserordentliche Kündigung möglich?

  1. #1
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    Ausserordentliche Kündigung möglich?

    Hallo und einen schönen Tag,

    seit geraumer Zeit bewerbe ich mich und habe die Aussicht am 01.01. einen neuen Job zu bekommen. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Während der Kurzarbeit seit Januar 2009 sind mehrfach die Gehaltszahlungen nicht pünktlich erfolgt. Die Zahlung der vereinbarten Direktversicherung erfolgt ebenfalls nicht pünktlich (mindestens 3 Raten Rückstand). Den genommenen Urlaub hat mein Arbeitgeber bis heute als Kurzarbeit abgerechnet, obwohl ich auf den Anspruch auf das Regelentgeld hingewiesen habe.

    Kann ich versuchen, im Hinblick auf die obigen Vorkommnisse eine außerordentliche Kündigung auszusprechen um somit früher und nicht erst zum 01.04.2010 aus meinem Vertrag rauszukommen. Die meisten Firmen gehen davon aus, dass Bewerber die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten müssen.

    Wie sind hier die Erfahrungen??

  2. #2
    PKP
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    In meinen Augen müsste hier eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Hast du deinen Arbeitgeber schon vorher schriftlich abgemahnt?

    Dass der Urlaub als Kurzarbeit angerechnet wird, würde ich so beim zuständigen Arbeitsamt melden

  3. #3
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    Vielen Dank für die Antwort. Vor einigen Wochen habe ich den Chef sowohl schriftlich, wie in der Zwischenzeit auch mündlich darauf hingewiesen, dass das Gehalt pünktlich zu zahlen sei und die Zahlung der Direktversicherung ebenfalls pünktlich zu zahlen ist, da sie Teil meines Gehaltes ist. Auch auf das Regelentgeld für die Urlaubzeit habe ich hingewiesen. Eine Korrektur soll mit der Novemberabrechnung erfolgen. Bin mal gespannt ob dies auch erfolgt. D.h. die Firma muss zu Unrecht bezogenes Kurzarbeitergeld an die AAgentur zurückzahlen. Ansonsten sehe ich hier den Grund für eine außerordentliche Kündigung.
    Ist meine Einschätzung richtig?

  4. #4
    PKP
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    Eine außerordentliche Kündigung ist schon gerechtfertigt, wenn dein Gehalt nicht pünktlich kommt. Eine Abmahnung sollte reichen, um den AG darauf hinzuweisen.

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