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Kündigung durch den AN bei Kurzarbeit

  1. #1
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    Ausrufezeichen Kündigung durch den AN bei Kurzarbeit

    Hallo

    Ich habe mal eine generelle Frage die mir bisher keiner so genau beantworten kann:

    1. Ich bin seit 10 Jahren in einem Betrieb als Sachbearbeiter beschäftigt, ber Betrieb gehört keinem Tarifvertrag an. Seit Oktober 2009 haben wir Kurzarbeit in diesem Bertrieb und muss somit auf netto rund 6% Gehalt verzichten. Zufälligerweise ergab sich das ich ab sofort eine neue Beschäftigung unbefristet antreten könnte die mir auch noch ca. 1000,-€ netto mehr bringen würde.

    Vertraglich ist aber bei mir die Regelung nach §622 BGB getroffen worden mit dem Zusatz das der AN sich auch an die längeren Fristen halten muss.

    Der AG besteht nun daruf, was für mich natürlich ein finanz. Verlust darstellt.

    Kann mir jemand einen Tip geben um aus dieser Miesere rauszukommen?

    Danke

  2. #2
    PKP
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    Hallo Karsten,

    ich habe mir mal den Kommentar zum § 622 BGB angeschaut. Dort steht geschrieben, dass die Kündigungsfristen nicht zu Ungunsten des AN verlängert werden dürfen. Dies wäre aber nur der Fall, wenn der AG kürzere Kündigungsfristen hätte als der AN, was bei euch nicht der Fall ist. Somit kann der AG darauf bestehen, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

    ABER: Hier ist meiner Meinung nach entscheidend, wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn nur der Hinweis steht, dass sich der AN an die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 BGB halten muss, dürfte dies nicht ausreichen, da die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB nur für die Arbeitgeber Kündigung gelten. Es müsste also im Arbeitsvertrag explizit die Kündigungsfrist vereinbart werden, da ansonsten die gesetzliche Grundkündigungsfrist von 4 Wochen (28 Tage) zum Monatsende eintritt. Um dies zu untermauern/ bestätigen oder zu widerlegen würde ich dir raten, die mit einem Arbeitsrechtler in Verbindung zu setzen.

  3. #3
    PKP
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    Ich hab jetzt nochmal weiter gelesen...es ist also auch zulässig, dass die gesetzliche verlängerten Kündigungsfristen für beide Vertragsparteien vereinbart werden können. Der AG kann also wohl auf die verlängerte Kündigungsfrist bestehen.
    http://www.joppo.de/recht/arbeitsrec...gsfristen.html

    Zu beachten ist aber auch, dass der AG dir ab deiner Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dein 100%iges Gehalt schulden (und du ihm deine 100%ige Arbeitskraft). Insofern ist er vielleicht, wegen der Kurzarbeit, dazu bereit, eine kürzere Kündigungsfrist zu gewähren. Dies solltest du mit ihm in Ruhe besprechen.

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