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Verrechnung der Kurzarbeit im Krankheitsfall?

  1. #1
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    Ausrufezeichen Verrechnung der Kurzarbeit im Krankheitsfall?

    Ich war letzte Woche 2 Tage krankgeschrieben (Krankmeldung vom Arzt liegt beim AG vor).
    In KW 50 habe ich 3 Tage Kurzarbeit. Jetzt hat mir mein AG die 2 Tage Krankmeldung als Kurzarbeitstage verrechnet, so daß ich nächste Woche nur 1 Tag Kurzarbeit habe. Ist das rechtens?
    Welche Chanchen habe ich hier um meine Rechte bei meinem AG durchzusetzen?
    Bei uns besteht nur in den indirekten Bereichen Kurzarbeit, in der Produktion ist keine KA.Die Kurzarbeit wird immer 1 Monat im Vorraus geplant. Ich arbeite im indirekten Bereich.
    Für eine Stellungnahme wäre ich dankbar.

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Nein, dass ist typischer Sozialbetrug!
    Deshalb ist es wichtig auch eine Kopie des aushängenden KU-Planes zu besitzen, um spätere Manipulationen beweisen zu können.

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