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Bekomme ich auch 100 Prozent meines Gehalts bei Kündigung durch AG bei Kurzarbeit?
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19.01.2010 17:40 #1Neuer Benutzer
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Bekomme ich auch 100 Prozent meines Gehalts bei Kündigung durch AG bei Kurzarbeit?
Die Kurzarbeit wurde zweimal bei mir erweitert, erst 40 Prozent, dann 90 Prozent. Jedesmal wurde eine Vereinbarung mit meinen Einverständnis schriftlich vereinbart. Darin steht auch das der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld beantragt. Bei Ablehnung gilt die Arbeitszeitverkürzung trotzdem als vereinbart, auch mit den wenigen Stunden und dem niedrigeren Einkommen. Das Arbeitsamt hat aber bis zur Kündigung die Zahlung von KUG nicht abgelehnt und gezahlt. Jetzt bei der Kündigung fällt das KUG weg. Gilt dann auch die Regelung und kann ich dann nur noch 10 Prozent bis zum Ende arbeiten und bekommen auch nur 10 Prozent Gehalt oder den ganzen Betrag wie vor der Kurzarbeit trotz der Besonderheit in meiner von mir einverstandenen Vereinbarung mit meinen AG?
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20.01.2010 03:17 #2
Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, besteht keine Kurzarbeit mehr. Folglich ist also auch die Vereinbarung ungültig. Ab der Kündigung bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist musst du 100% arbeiten (oder zumindest 100% deiner Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen) und bekommst 100% deines Gehaltes wieder.
Weitere Informationen: Kündigung Kurzarbeit
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