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leiharbeiter in kurzarbeit soll wochenende
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24.05.2010 10:30 #1Neuer Benutzer
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leiharbeiter in kurzarbeit soll wochenende
bin leiharbeiter in kurzarbeit u.soll am wochenende arbeiten,natürlich alles,,freiwillig".da aber das ansammeln von pluskonten sowie überstunden nicht zulässig sind,frage ich mich,was wohl passiert für leiharbeiter u.auch für die firma wenn trotzdem gearbeitet wird und dies publik bei der arbeitesagentur wird?
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29.05.2010 13:35 #2Erfahrener Benutzer
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Es spielt keine Rolle, ob in der Woche oder am Wochenende gearbeitet wird. Ausschlaggebend sind die Stunden, die im Monat abgeleistet wurden.
LG
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30.05.2010 09:46 #3Neuer Benutzer
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Hallo! Vielen Dank für die Antwort.Leider war das nicht der Kern der Frage,das mit den mtl.Stunden habe ich gewußt,die frage bezieht sich auf die rechtlichen Schritte gegen Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bei bewußter Nichteinhaltung der vorgegebenen Richtlinien? MfG
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30.05.2010 15:34 #4Erfahrener Benutzer
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