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Kündigung während der Kurzarbeit?

  1. #1
    Frank boy
    Gast

    Kündigung während der Kurzarbeit?

    Hallo Ihr,

    darf mein Chef mich kündigen während der Kurzarbeit?

  2. #2
    PKP
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    Der Arbeitsvertrag ist eine beidseitige Erklärung. Damit dürfen beide Parteien während der Kurzarbeit kündigen. Die Kündigungsfrist ist aber abhängig von der Art der Kündigung (Kündigungsgrund).

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von PKP Beitrag anzeigen
    Der Arbeitsvertrag ist eine beidseitige Erklärung. Damit dürfen beide Parteien während der Kurzarbeit kündigen. Die Kündigungsfrist ist aber abhängig von der Art der Kündigung (Kündigungsgrund).
    das ist nur zum Teil richtig.
    Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag bzw. den gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese dürfen nur bei einer außerordentlichen Kündigung missachtet werden.

  4. #4
    PKP
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    Zitat Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
    das ist nur zum Teil richtig.
    Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag bzw. den gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese dürfen nur bei einer außerordentlichen Kündigung missachtet werden.
    Was ist daran nur zum Teil richtig? Wenn es eine außerordentliche Kündigung ist, ist sie fristlos. Wenn sie ordentlich ist, dann richtet sie sich nach den vereinbarten oder gesetzlichen Fristen. Es hängt also von der Art der Kündigung ab, ob ohne oder mit (und welcher) Frist.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    ich meinte damit, dass die Kündigungsfrist nicht vom Kündigungsgrund abhängig ist - es sei denn die Kündigung ist außerordentlich


    und um die Frage von Frank boy zu beantworten: Ja er kann. Er darf während der KU auch eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen.


    Ich meine aber, dass er dich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in KU schicken darf. (Diese Angabe ist allerdings ohne Gewähr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
    Ich meine aber, dass er dich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in KU schicken darf. (Diese Angabe ist allerdings ohne Gewähr)
    Ja, das stimmt. Ab der Kündigung erfüllt der Mitarbeiter nicht mehr die Voraussetzungen der Kurzarbeit, somit muss er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist seine reguläre Arbeitszeit machen und erhält auch vollen Lohn für diesen Zeitraum.

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