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Stundenlohnberechnung bei variablem Gehalt
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18.06.2009 09:42 #1Neuer Benutzer
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Stundenlohnberechnung bei variablem Gehalt
Hallo Experten,
ich bin mir bei folgendem Sachverhalt unsicher.
Bei uns gilt ab Juni ebenfalls Kurzarbeit.
Vorab zur Info:
Unsere Mitarbeiter erhalten ein monatliches Gehalt, welches sich aus einem Fixgehalt und einer monatlichen Provision zusammensetzt.
Die Provision basiert allerdings immer auf dem wirtschaftlichen Ertrag des Vormonats (zB 5% des erzielten Rohertrages), hat also mit dem aktuellen Abrechnungsmonat nichts zu tun und wird sozusagen rückwirkend ausbezahlt.
Mehr Schwierigkeiten habe ich allerdings mit der dann anstehenden Lohnabrechnung.
Wir arbeiten in der Lohnbuchhaltung mit dem Programm Agenda. In diesem muss man zur korrekten Berechnung folgende Schritte bearbeiten:
- Ermittlung des Stundenlohnes des Mitarbeiters
- Angabe der durch Kurzarbeit ausgefallenen Stunden
Dadurch berechnet das Programm dann automatisch die Gehaltskürzung und das anteilige Kurzarbeitergeld.
Aufgrund unserer Gehaltsmodelle bin ich mir allerdings nun unschlüssig, was zur Berechnung des Stundenlohns alles berücksichtigt werden muss:
- Nehme ich hier nur das Grundgehalt oder auch die monatliche Provision mit rein? Diese kann ich ja berechnen, sobald die Auswertungen des Vormonats vorliegen. Dadurch würde sich der Stundenlohn monatlich ja immer wieder etwas ändern.
- Wie sieht es mit folgenden Bezügen aus?
1. VWL-Zuschüsse vom Arbeitgeber
2. Geldwerte Vorteile vom Firmenwagen
3. Steuerfreie Kindergartenzuschüsse
Zum Schluss dann noch eine letzte Verständnisfrage:
Wenn man alle Komponenten addiere um den Stundenlohn auszurechnen (alle haben eine 40-Stunden-Woche), kommt es, wenn die monatliche Provision mit berücksichtigt werden muss gerade bei den Außendienstmitarbeitern jeden Monat dazu, dass sie über die Beitragsbemessungsgrenze kommen.
Berechnet sich der Stundenlohn dann trotzdem vom Gesamteinkommen (also zB auch 6.500,- ./. 160 Std.) oder darf man hier eh nur max. mit der Beitragsbemessungsgrenze rechnen (5.400 ./. 160Std.)?
Wenn ich mit Soll- und Istentgelt rechnen müsste, wäre das für mich logisch, da ich hier durch die diversen Beiträge wüsste, wie ich das berechnen müsste.
Nur mit der Stundenlohnberechnung komm ich nicht klar.
Zum Schluss ein Zahlenbeispiel, dass man sich das besser vorstellen kann:
Mitarbeiter x würde im Juni ohne Kurzarbeit folgendes Gehalt zustehen:
Grundgehalt: 4.300,-
Provision: 2.500,-
VWL-Zuschuss AG: 40,-
Geldwerter Vorteil Kfz: 350,-
Wie würdet Ihr hier den Stundenlohn berechnen?
Danke vorab!
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20.06.2009 09:12 #2Erfahrener Benutzer
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Die Provision muss mit angegeben werden, sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt. Wenn es schon vor der Kurzarbeit so gezahlt wurde, dass die Provision im Folgemonat ausgezahlt wurde, dann muss das jetzt so beibehalten werden, weil es ja auch so wäre, dass der AN diese Provision auch ohne der Kurzarbeit in diesem Monat erhalten hätte.
VWL-Zuschuss und Firmenwagen kommen mit in die Berechnung. Der Kindergartenzuschuss unterlicgt nicht der SV-Pflicht und wird daher nicht berücksichtigt.
Die Stunden werden vom tatsächlichen Einkommen gerechnet, nicht von der BBG. Warum willst du denn aber die Provision auf die Stunden umlegen. Der Arbeitnehmer verdient doch die Provision nicht in Stunden. Den VWL-Anteil sowie Firmenwagen rechnest du ja auch nicht in Stunden um.
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22.06.2009 13:22 #3Neuer Benutzer
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Eigentlich will ich das garnicht auf Stunden umlegen.
Aber mein Lohnprogramm geht halt dummerweise so vor:
1. Stundenlohn berechnen
2. Anzahl der ausgefallenen Stunden hinterlegen
Lt. Arbeitsvertrag haben alle eine 40-Stunden-Woche. Und die Kurzarbeit geht immer tageweise, daher ist es nicht schwer zu berechnen, wieviel Stunden ausgefallen sind.
Nur wie man bei Gehältern mit variablen Gehaltsbestandteilen auf den Stundenlohn kommt, erklärt einem in der Hilfe des Lohnprogramm leider keiner.
Da bekommt man die Beispiele leider immer nur mit einem Fixgehalt vorgerechnet.
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15.07.2009 18:34 #4
Wenn jetzt zum Fixgehalt eine Provision gezahlt wird, die sich monatlich verändert, dann muss man hierfür den 3-Monatszeitraum vor der Kurzarbeit zur Ermittlung nehmen. Angenommen, der AN hatte vor der Kurzarbeit jeweils 1.900€, 2.700€ und 2.300€, dann nimmst du hiervon den Durchschnitt --> 2.300€. Dieser Wert ist dann ein fester Wert beim Sollentgelt, der für die gesamte Zeit der Kurzarbeit als Provision anzurechnen ist. Beim Istentgelt nimmst du halt immer die Provision, die für den vergangenen Monat gezahlt wird.

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