+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Kurzarbeitergeld bei Zeitarbeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    15.09.2010
    Beiträge
    1

    Unglücklich Kurzarbeitergeld bei Zeitarbeit

    Ich bin seit 2 Monaten in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und habe in meinem Arbeitsvertrag stehen: " Die Firma ist berechtigt, zur Sicherung von Arbeitsplätzen einseitig Kurzarbeit einzuführen, soweit die aus betrieblichen Gründen erforderlich sein sollte. Der Mitarbeiter erklärt sich bei Einführung von Kurzarbeit mit einer Verringerung seiner Arbeitszeitbis zu 100% bei gleichzeitiger entsprechender Verringerung seines Arbeitsengelts für die Gesamtbezugsdauer von Kurzarbeitergeld einverstanden."
    Mit der Abrechnung habe ich erfahren, dass der vergangene Monat teilweise mit Kurzarbeitergeld verrechnet wurde.
    Muss mich der Arbeitgeber vorher dovon informieren oder muss ich die Abrechnung so akzeptieren?

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    536
    Der Arbeitgeber hat hier kein einseitiges Direktionsrecht, welches ihm erlaubt, Kurzarbeit einseitig einzuführen. Auch wenn dies so im Arbeitsvertrag steht, muss es nicht bedeuten, dass es richtig ist. Der Arbeitgeber muss dich zumindest vor der Einführung darüber in Kenntnis setzen und und auch dein OK einholen.