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Kurzarbeitergeld bei Zeitarbeit
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15.09.2010 15:12 #1Neuer Benutzer
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Kurzarbeitergeld bei Zeitarbeit
Ich bin seit 2 Monaten in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und habe in meinem Arbeitsvertrag stehen: " Die Firma ist berechtigt, zur Sicherung von Arbeitsplätzen einseitig Kurzarbeit einzuführen, soweit die aus betrieblichen Gründen erforderlich sein sollte. Der Mitarbeiter erklärt sich bei Einführung von Kurzarbeit mit einer Verringerung seiner Arbeitszeitbis zu 100% bei gleichzeitiger entsprechender Verringerung seines Arbeitsengelts für die Gesamtbezugsdauer von Kurzarbeitergeld einverstanden."
Mit der Abrechnung habe ich erfahren, dass der vergangene Monat teilweise mit Kurzarbeitergeld verrechnet wurde.
Muss mich der Arbeitgeber vorher dovon informieren oder muss ich die Abrechnung so akzeptieren?
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16.09.2010 16:37 #2
Der Arbeitgeber hat hier kein einseitiges Direktionsrecht, welches ihm erlaubt, Kurzarbeit einseitig einzuführen. Auch wenn dies so im Arbeitsvertrag steht, muss es nicht bedeuten, dass es richtig ist. Der Arbeitgeber muss dich zumindest vor der Einführung darüber in Kenntnis setzen und und auch dein OK einholen.

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