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Kurzarbeit ja oder nein? wegen nebenberufl. selbstst.Tätigkeit

  1. #1
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    Kurzarbeit ja oder nein? wegen nebenberufl. selbstst.Tätigkeit

    Hallo zusammen,

    wie ist das mit der Dauer der Kurzarbeit denn im einzelnen geregelt?

    Mein AG hat letztes Jahr im Nov. Kurzarbeit angemeldet, zu ANfang hatte er mir gesagt es wäre nicht für lange, doch im Jahr 2010 dauerte diese fort, bis ich letztendlich im Mai zu meinem AG sagte das wenn ich nicht ab sofort wieder voll arbeiten könne würde ich mir eine neue Arbeitsstelle suchen. Daraufhin konnte ich ab Juni 2010 wieder meine volle Stundenzahl arbeiten. Dies ist auch bis heute noch der Fall. Nebenbei bemerkt, hat mein AG auch gerade einen neuen Mitarbeiter eingestellt.

    Wie würde das denn jetzt aussehen, wenn ich mir eine nebenberufl. selbstständige Tätigkeit anmelde, und mein AG evtl. im Januar oder Februar wieder Kurzarbeit machen müßte?

    Es gibt ja die Regelung wenn die Nebentätigkeit vor der Kurzarbeit bestanden hat, wird diese nicht angerechnet. Aber woher weiß ich denn ob unser Betrieb noch Kurzarbeit gemeldet hat oder nicht, bzw. ob die Kurzarbeit weiter besteht aber nur nicht in Anspruch genommen wird? Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

    Wer kann mir dazu weiteres schreiben?

    Für eure Bemühungen besten Dank

    Gruß juniordigital

  2. #2
    PKP
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    Lass dir von deinem Arbeitgeber bescheinigen, dass keine Kurzarbeit mehr besteht, dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde, ist das ja das beste Indiz dafür, dass nicht mehr kurzgearbeitet wird.