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Berechnung bei 39 h Woche

  1. #1
    uwi
    uwi ist offline
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    Berechnung bei 39 h Woche

    Ich habe Kurzarbeit im Januar gehabt. Jeweils Freitags bei einer 39 h Woche. Die Tage werden Mo - Do mit 8 h der Freitag mit 7 h gerechnet.
    Bei einem Brutto von 4000 bekäme ich angeblich überhaupt kein KUG. Ist das richtig?

    Nehme ich den Beispielrechner wären es 208 €. Allerdings kann ich dort keine Stunden berücksichtigen. Diese Abrechnung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Eckdaten Neue Bundesl. und mit Kind.

    Ist es arbeitsrechtlich nicht überhaupt so, dass täglich 7,8 h als Mittel angesetzt werden müssten?

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
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    Hallo uwi,

    dass du ein Brutto von 4.000 € hast, bedeutet nicht, dass du kein Kurzarbeitergeld bekommst. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in den neuen Bundesländern (für 2011) bei 4.800 €. Bis zu diesem Betrag würdest du also KUG bekommen.

    Ich habe jetzt einfach mal ein wenig herumgerechnet, und komme bei einem Sollentgelt von 4.000€, den fehlenden Freitagstunden, auf ein Istentgelt von 3.332,20€. Zunächst habe ich die Monatsstunden ermittelt (39h Woche x 4,3 Wochen = 167,70 Stunden). Dann den Betrag von 4.000 € durch 167,7 durchschnittliche Stunden geteilt, was einen Betrag von 23,85 €/ Stunde ergibt. Die fehlen im Januar 4 Freitage, á 7 Stunden --> (23,85 x 7 Stunden x 4 Tage)= 667,80. Von diesen 4.000 € werden nun die 667,80 € abgezogen, so dass du auf ein Sollentgelt von 3.332,20 € kommst.

    Diese beiden Beträge werden nun in den KUG Rechner eingetragen (ich bin mal von Lohnsteierklasse 3 ausgegangen), somit ergeben sich folgende Leistungssätze:

    Sollentgelt: 4.000,00 --> 1.783,34 €
    Istentgelt: 3.332,20 --> 1.545,45 €

    Kurzarbeitergeld: 237,89 €

    Bei Lohnsteuerklasse 4 wären es noch immer 201,72 € KUG.Es kann auch sein, dass eure Lohnbuchhaltung anders rechnet, es sollte sich aber keine große Abweichung zu meinen Werten ergeben.