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AG-Anteil für VWL bei Kurzarbeit
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02.03.2011 17:08 #1Neuer Benutzer
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AG-Anteil für VWL bei Kurzarbeit
Hallo,
ich hätte gerne gewusst, ob der AG bei Kurzarbeit auch seinen AG-Anteil bei den VWL verringern darf....
m. nettem Abendgruß von
HortensieGeändert von Hortensie (03.03.2011 um 19:21 Uhr)
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09.03.2011 04:17 #2
Was ist denn im Arbeitsvertrag geregelt? Ist dort festgehalten, dass sich der Anteil verringert, wenn weniger Gehalt gezahlt wird? In der Regel wird so etwas nicht geschrieben, daher gilt die ursprüngliche Vereinbarung, also der volle AG Anteil, weiter. Durch die Kurzarbeit zahlst du ja auch nicht weniger in deinen VWL-Vertrag ein...oder?

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