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AG-Anteil für VWL bei Kurzarbeit

  1. #1
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    AG-Anteil für VWL bei Kurzarbeit

    Hallo,

    ich hätte gerne gewusst, ob der AG bei Kurzarbeit auch seinen AG-Anteil bei den VWL verringern darf....
    m. nettem Abendgruß von
    Hortensie
    Geändert von Hortensie (03.03.2011 um 19:21 Uhr)

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
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    Was ist denn im Arbeitsvertrag geregelt? Ist dort festgehalten, dass sich der Anteil verringert, wenn weniger Gehalt gezahlt wird? In der Regel wird so etwas nicht geschrieben, daher gilt die ursprüngliche Vereinbarung, also der volle AG Anteil, weiter. Durch die Kurzarbeit zahlst du ja auch nicht weniger in deinen VWL-Vertrag ein...oder?