Die Zahlen wurden zum besseren Verständnis vereinfacht.

1.Beispiel
Ein Mitarbeiter hat keine Stunden mehr im Zeitkonto.
Zu Beginn des Monats kann er zwei Tage (15 Std.) nicht arbeiten wegen
schlechtem Wetter.
Zum Ende des Monats kann er das aber wieder aufholen und erarbeitet sich für
sein Zeitkonto 20 Std.
Zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls waren ja keine Zeitkontostunden
vorhanden, dürfen bei der Monatsabrechnung trotzdem die Zeitkontostunden
nach dem Arbeitsausfall zur Vermeidung von Kurzarbeit genommen werden???

2.Beispiel
Es gibt einen verstetigten Monatslohn mit 170 Std.
Da der Monat z.B. Februar so wenige Arbeitstage hat,
werden nur 140 Std gearbeitet, 20 Std wird Arbeitsausfall durchs Zeitkonto
ausgeglichen und mit 2,50 EUR Zuschuss-Wintergeld (ZWG) bezuschusst.
170-140-20=10 Std fehlen noch zum verstetigten Monatslohn. Diese 10 Std
werden ebenfalls aus dem Zeitkonto entnommen, beruhen aber nicht auf
Arbeitsausfall, da im Monat nur max. 160 Std hätten gearbeitet werden
können.

a)Darf dafür trotzdem ZWG gewährt werden?
b)Wenn das Zeitkonto 0 wäre, entsteht für die 10 Std Kurzarbeitergeld,
obwohl ja kein Arbeitsausfall vorliegt?

Vielen Dank