Hallo zusammen,

ich bin freiberuflich für einen privaten Weiterbildungsträger in der Erwachsenenbildung tätig. Der hat gerade für die angestellten MItarbeiter in der Verwaltung Kurzarbeit angemeldet und daraufhin für die freien Honorarkräfte den Stundensatz "aus Solidarität zu den anderen Mitarbeitern" einseitig gekürzt.
Meine Frage: wenn die Mitarbeiter 15% weniger arbeiten, bekommen sie genau 15% weniger Lohn, oder? Den größten Vorteil von Kurzarbeit hat der Betrieb selbst, dem vom Arbeitsamt ein Teil der Lohnnebenkosten erstattet wird, richtig soweit?
Der Angestellte hat eigentlich keinen echten Verlust, denn er arbeitet ja weniger, also kriegt er auch weniger Lohn.
Ist das so alles richtig? - Dann wäre es nämlich heuchlerisch, von Solidarität zu sprechen, denn wer 100% arbeitet, soll auch 100% Lohn bekommen.
Ich freue mich, wenn jemand antwortet.
LG, DaSi