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90% Kurzarbeit -> unter 400€ = Minijob?
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01.07.2009 14:27 #1Neuer Benutzer
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90% Kurzarbeit -> unter 400€ = Minijob?
Eine kurze Frage bezüglich der Voraussetzungen zum Empfang von Kurzarbeitergeld.
Da wir zur Zeit absolut keine Aufträge im Betrieb haben wird überlegt Kurzarbeit einzuführen. Wenn ich dann nur noch 10% arbeite (also die maximal mögliche Kurzarbeit ausnutze), verdiene ich jedoch unter 400€. Wird dadurch mein Job zum Minijob und entfällt in der Folge der Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Gruß
Jakob
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06.07.2009 11:55 #2Neuer Benutzer
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Nein der Anspruch entfällt nicht da du einen Sozialversicherungspflichtigen Job hast......Und mit dem Kurzarbeitergeld bleibst du ja sicherlich über 400 Euro.
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