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Aufstockung KA-Gehalt: Gleichbehandlungsgrundsatz??
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06.07.2009 23:49 #1Neuer Benutzer
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Aufstockung KA-Gehalt: Gleichbehandlungsgrundsatz??
Hallo zusammen,
ich möchte gerne das Vorgehen unserer Firma erläutern und fragen, ob das überhaupt so möglich ist.
Folgendes fand und findet statt:
Aaaalso...
Seit März hat unser Betrieb Kurzarbeit angemeldet. Der Betriebsrat hat in einer Betriebsvereinbarung fest legen können, dass die Gehälter, der von der KA betroffenen Leute zu 100% aufgestockt wird. Allerdings gilt diese Vereinbarung wohl erst einmal bis zum 31.07. und die Geschäftsleitung hat nun vor, nachdem eine weitere KA-Periode zustande kommt, diese Aufstockung abzuschaffen.
Das ungerechte an dieser Sache ist allerdings folgendes:
Die KA in unserem Betrieb wurde nicht unter den Kollegen abgewechselt, wie ich das eigentlich aus anderen Firmen kenne, sondern seit März saßen permanent die gleichen Kollegen in KA. Das heißt, dass die Leute zu ihrem vollen Gehalt über einen Zeitraum von nun fast 5 Monaten zu Hause saßen, während halt wir anderen arbeiten gingen. OK, die Leute können nichts dafür...
ABER nun werden weitere Kollegen in KA geschickt und nun soll ab 1.08. plötzlich das KA-Gehalt nicht mehr auf 100% aufgestockt werden?
Mal lapidar gesagt, wir Idioten, die die ganze Zeit gearbeitet haben und bis Dato nicht in Ka geschickt wurden, sind jetzt auf einmal die gearschten, die für 40% weniger Lohn zu Hause bleiben sollen, während andere über Monate zum vollen Gehalt KA hatten...
Ich kann das irgendwie nicht nachvollziehen und wollte mal nachfragen, ob unsere Geschäftsleitung dies überhaupt so einfach darf oder vielleicht sogar gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Über jede Antwort freue ich mich.
Vielen Dank
Gruß Sidi
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07.07.2009 20:06 #2Neuer Benutzer
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Wäre schön, wenn jemand seine Meinung dazu äußern würde.
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Von ladyjane im Forum Kurzarbeit - KurzarbeitergeldAntworten: 3Letzter Beitrag: 23.04.2010, 18:14

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