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Nebeneinkunft/Gewerbe während Bezug von KuG

  1. #1
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    Unglücklich Nebeneinkunft/Gewerbe während Bezug von KuG

    Hallo,

    Anfang des Jahres wollte ich ein Gewerbe zwecks Nebeneinkunft anmelden. Aufgrund von verschiedenen Klärungen kann ich dieses erst jetzt tun, bin aber jetzt dummerweise seit dem 1. April in Kurzarbeit (4 Tage pro Monat). Ich weiß, dass mir meine Nebeneinkünfte auf das KuG angerechnet werden, und mir gegebenenfalls das KuG gekürzt bzw. gestrichen wird.

    Hier nun meine Frage:

    Für August und September wird aufgrund der Urlaubszeit die Kurzarbeit ausgesetzt. Kann ich nun in dieser Zeit mein Gewerbe anmelden, bzw. eine Nebentätigkeit aufnehmen, ohne Kürzung des KuG ? Wie sieht es in den Folgemonaten aus ?

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Hallo,
    wenn die Kurzarbeit aussetzt und Ihr kein Kurzarbeitergeld mehr bezieht dann kannst Du Dein Nebengewerbe anmelden. Wenn aber nach der Urlaubszeit wieder die Kurzarbeit in Kraft tritt dann werden Dir die Einkünfte angerechnet.

  3. #3
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    Unglücklich

    Danke für Deine Antwort.

    Also kann ich nicht geltend machen, dass mein Gewerbe angemeldet wurde als es keine Kurzarbeit gab. Somit würde doch bei Fortsetzung der Kurzarbeit meine Nebentätigkeit schon bestehen und das KuG nicht betreffen, oder ?

  4. #4
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    Mein Mann sitzt seit April 2009 mit 100% Kurzarbeit zuhause, diese wird voraussichtlihc noch bis Juni 2010 andauern.
    Darf mein Mann ein 400 Euro Job annehmen bzw.wieviel darf er dazuverdienen
    wir leben unter dem Existenzminimum für eine 3 köpfige Familie.
    Gruß Manuela!!!!

  5. #5
    PKP
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    Er darf natürlich einen Nebenjob annehmen. Wird jedoch der Nebenjob während der Kurzarbeit aufgenommen, so wird dieses Einkommen auf das Istentgelt und somit komplett auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies bedeutet aber nicht, dass wenn 400€ verdient werden, auch gleichzeitig 400€ weniger KUG sind. Hier sind weitere Informationen zum Nebenjob bei Kurzarbeit