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Kurzarbeit unter 5%

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Kurzarbeit unter 5%

    Hallo an Alle,

    wir haben seit Juni im Betrieb Kurzarbeit angemeldet.
    Für die Anspruchsvoraussetzungen haben wir bei der Anzeige angegeben, dass wir auf das Drittel-Erfordernis verzichten und der Entgeltausfall mehr als 10% betragen wird.

    Jetzt haben wir im Juli das Problem, dass drei Mitarbeiter in der ersten Juli-Woche je einen Tag in Kurzarbeit waren. Eigentlich sollten diese Ende des Monats nochmal ein paar Tage gehen.

    Da die Aufträge aber wieder zunehmen, hat unser Chef diese kommenden Kurzarbeitstage jetzt spontan gestrichen.

    Damit liegt bei den Dreien die Kurzarbeit im Juli nur noch bei 5%.

    Wie gehe ich denn abrechnungstechnisch nun damit um? Immerhin waren sie einen Tag zuhause.

    Hoffe es hat jemand eine Tipp.

    Danke!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Für diese Arbeitnehmer liegen die Voraussetzungen für Kurzarbeit nicht vor, somit kann der AG auch keine Erstattung für diese Tage an die Agentur für Arbeit stellen und den Mitarbeitern kein KUG auszahelen. Dieser Fehltag wird dann ganz normal vom Lohn abgezogen oder die Stunden werden nachgearbeitet. Dies liegt aber im Ermessen des AG und hat mit dem Kurzarbeitergeld nichts mehr zu tun

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