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Abrechnung Kurzarbeit korrigieren?

  1. #1
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    Abrechnung Kurzarbeit korrigieren?

    Hallo an Alle,

    folgendes Problem:

    Bei einigen AN wurde im Juni Kurzarbeit abgerechnet.
    Leider habe ich beim Durchlesen der Voraussetzungen überlesen, dass die Kurzarbeit bei mehr als 10% liegen muss. Bei einem Arbeitnehmer waren es nur genau 10%. Da mein Lohnprogramm auch keine Probleme machte, habe ich den Fehler erst gemerkt, nachdem ich jetzt den Leistungsbewilligungsbescheid für Juni von der Arbeitsagentur erhalten habe.
    Diese hat natürlich diesen Arbeitnehmer nicht anerkannt.

    Jetzt muss ich das Ganze ja irgendwie wieder korrigieren.

    Worauf muss ich jetzt genau achten?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Was willst du korrigieren, die Lohnabrechnung des AN oder die Meldung an die Arbeitsagentur? Die Korrektur des AN ist ganz einfach, das was er gearbeitet hat, ohne Kurzarbeit. Es gibt nichts, worauf man achten muss. Er hat die Voraussetungen für das Kurzarbeitergeld nicht erfüllt und so bekommt er eine ganz normale Abrechnung für seine geleistete Arbeit, was ja quasi normaler Bruttolohn abzgl. 10% sein müsste.

  3. #3
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    Ja, es ging mir um die Korrektur der Gehaltsabrechnung.

    Aber ich muss mit der Korrektur es dann hinbekommen, dass das ausbezahlte KUG auch wieder storniert wird. Sonst erscheint es mir am Jahresende ja auf der Lohnsteuerbescheinigung und da darf es ja dann definitv nicht mehr stehen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Eine Korrektur ändert doch die Daten bzw. storniert diese. In der Regel wird ja dann der abgerechnete Monat korriegiert und das KUG wird im Folgemonat vom Lohn abgezogen, dementsprechend eine +- 0 Rechnung.
    Wenn das nicht klappt, solltest du dich an die Hotline des Softwareherstellers wenden.

  5. #5
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    Stimmt. Hab es mit ner einfachen Stornierung versucht und schon gings.
    Auf die einfachsten Dinge kommt man irgendwie nie
    Stattdessen denkt man erstmal 5mal um die Ecke...

    Egal, danke für die Hilfe!

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