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nicht vereinbare arbeitszeit - mit der arbeit
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02.08.2009 21:06 #1Neuer Benutzer
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nicht vereinbare arbeitszeit - mit der arbeit
hallo!
wir sind seit februar 09 auf kurzarbeit mit 50%. unsere geschäftsführung sind auf deutsch gesagt unfähig zur führung eines betriebes. denn die hauptsache ist, schön viel geld einzusparen. mittlerweile ist es sogar soweit, dass mit dieser vorgabe von 50% es nicht möglich ist, die arbeit zu schaffen, aber das wollen "die von oben" nicht einsehen.
meine frage, obwohl ichs mir selbst nicht vorstellen kann. gibt es irgendwelche gesetzlichen vorgaben, wie weit man die arbeitszeit überhaupt reduzieren darf/kann bzw. wenn es nachweislich mit der reduzierten arbeitszeit nicht zu schaffen ist, ob man irgendwas dagegen tun kann?
danke für eure hilfe!
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05.08.2009 14:21 #2Erfahrener Benutzer
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Die Frage verstehe ich nicht ganz. Es sind 50% vereinbart, jedoch muss mehr gearbeitet werden oder wie ist das zu verstehen?
Gesetzliche Vorgaben in dieser Hinsicht gibt es nicht, die Reduzierung der Arbeitszeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers und der Auftragslage.
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05.08.2009 21:33 #3Neuer Benutzer
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es ist so gemeint, dass wir die arbeit in der uns vorgegebenen zeit nicht mehr schaffen. die obere etage besteht aber weiterhin auf die kurzarbeit von 50%. man muss ja am antrag für die kurzarbeit angeben, wieviel umsatz man vor der krise hatte, wieviel man momentan hat, und ab wieviel euro ungefähr alle kosten gedeckt sind. dann kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen, dass ein deutsches amt bei mittlerweile wieder höherem umsatz weiterhin die kurzarbeit mit 50% genehmigt? oder ist es dem amt egal, dass der umsatz wieder ansteigt aber die kurzarbeit weiter in gleicher höhe besteht?
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06.08.2009 13:43 #4Erfahrener Benutzer
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Die Kurzarbeit bemisst sich nicht am Umsatz des Unternehmens sondern an den Lohneinbußen bzw. am Arbeitsausfall der Arbeitnehmer. Im Antrag auf das Kurzarbeitregeld muss auch nicht der Umsatz eingetragen werden.
Wenn der AG der Meinung ist, dass 50% Kurzarbeit nötig sind, um das UNternehmen wieder auf Vordermann zu bringen, dann ist dies seine unternehmerische Entscheidung. Dies ist auch eine Sache, die man in die Zukunft betrachten muss, schließlich können die Aufträge wieder stagnieren.
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06.08.2009 17:00 #5Neuer Benutzer
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also, nachdem ich diesen antrag zusammen mit meinem chef ausgefüllt habe bin ich mir sehr sicher, dass man den umsatz der letzten monate und und die höhe des umsatzes ab welchem alle kosten gedeckt sind angeben muss. kann es sein, dass es hier bei der letzten gesetzesänderung 2/09 eine änderung gegeben hat, auch eine änderung des formulars?
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06.08.2009 17:06 #6Erfahrener Benutzer
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Ja, die Formulare wurden verkürzt. Es sind jetzt nicht mehr 4 Seiten sondern nur noch 2 Seiten. Vom Umsatz ist nichts einzutragen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ungsantrag.pdf
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06.08.2009 21:45 #7Neuer Benutzer
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naja, aber da könnte ich mir denken, wenn die kurzarbeit mit alten formularen zum alten recht beantragt wurde, dass meine theorie mit steigendem umsatz - weniger kurzarbeit greifen muss
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