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Höhe des ausgezahlten Betrages bei "Kurzarbeit Null"
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08.08.2009 08:05 #1Neuer Benutzer
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- Beiträge
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Höhe des ausgezahlten Betrages bei "Kurzarbeit Null"
Hallo,
im Rahmen eines Aufhebungsvertrages geht ein Arbeitnehmer bei "Kurzarbeit Null" in ein beE (betriebseigenständige Einheit) über, in dieser erhält er einen
Bruttolohn von 5000 Euro (90% der bisherigen BME). Wie berechnet sich das zu erwartende Nettoentgelt in der beE.
Vielen Dank,
Pik12
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08.08.2009 11:00 #2Erfahrener Benutzer
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- Beiträge
- 189
Das Nettoentgelt errechnet sich genauso wie vorher. Die 5000 Brutto unterliegen der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Zusätzlich gibt es das Kurzarbeitergeld für die Differenz zwischen 100% und 90% des Bruttolohns.
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