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Überstunden trotz Kurzarbeit
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10.08.2009 11:48 #1Neuer Benutzer
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Überstunden trotz Kurzarbeit
Hallo an alle,
ich hab eine Frage, wer kann mir sagen ob mein Chef Überstunden anordnen kann obwohl bei uns Kurzarbeit angemeldet ist? Daß unser Chef nicht nicht zwingend Leute in die Kurzarbeit schicken muß nur weil diese angemeldet ist das ist mir schon klar aber darf er einach über die 40 Stundenwoche hinaus (die bei uns Regelarbeitszeit ist obwohl wir eigentlich der 35 Stundenwoche unterliegen) überstunden anordnen? Ich hab sogar im Netz gelesen daß das Erschleichung von Sozialleistungen und somit strafbar ist. Kann mir irgend jemand bitte sagen wie es sich damit genau verhält? Im vorraus herzlichen Dank.
Gruß Ralf
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10.08.2009 22:44 #2
Natürlich kann er Überstunden anordnen, sofern es den Erfordernissen des Betriebes entspricht. Er darf aber nicht im gleichen Zuge Kurzarbeitergeld beantragen.
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11.08.2009 16:23 #3Neuer Benutzer
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Ja so ähnlich hab ich das mittlerweile auch verstanden. Ich bin ja quasi nur in Kurzarbeit wenn ich zu Hause bleibe und von der ARGE mein Geld bekomme. Solange ich zum Dienst eingeteilt bin und arbeite unterliege ich wieder allen Rechten und Pflichten des Tarief Vertrages und des Betriebsverfassungsgesetzes. Und wenn der Chef Überstunden anordnet müssen diese auch geleistet werden solange der Betriebsrat das nicht ablehnt denn Arbeitszeit ist ja mittbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat,gelle? Das einzige was der Chef nicht darf ist mich arbeiten lassen, mir meinen normalen Lohn zahlen und der ARGE vortäuschen daß ich auf Kurzarbeit zu Hause geblieben bin und das Kurzarbeitergeld in seine eigene Tasche Stecken. Habe ich das jetzt richtig so verstanden? Und in Kurzarbeit gehen die Überstunden auf das Zeitkonto und müssen innerhalb eines Monats wieder abgebaut werden wobei der Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit geschickt werden darf solange er Plusstunden auf dem Zeitkonto hat, richtig?
MfG Ralf
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13.08.2009 11:00 #4Erfahrener Benutzer
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Ja, aber wenn Überstunden stattfinden, dann gibt es keine Kurzarbeit. Es darf also absolut kein Kurzarbeitergeld abgerechnet werden. Bevor im nächsten Monat Kurtzarbeit eintrifft, müssen die Plusstunden wieder abgebaut werden.
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13.08.2009 15:41 #5Neuer Benutzer
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Richtig wenn der Chef mich dann wegen rückläufiger Aufträge eine Woche zu Hause lassen will muß er mich erstmal in Freischicht schicken wo ich die Überstunden abfeiere welche er mir dann zu 100 % vergüten muß.
MfG Ralf
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