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Konsequenzen f.Arbeitnehmer bei Überstunden
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16.08.2009 12:11 #1Neuer Benutzer
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Konsequenzen f.Arbeitnehmer bei Überstunden
Wir nutzen in einem kaufmännischen Betrieb das Instrument der Kurzarbeit um Entlassungen zu vermeiden. Dadurch Reduzierung der Betriebskosten, aber bei ansteigendem Arbeitsvolumen wird erwartet, dass die Kollegen die vollen Stunden arbeiten obwohl KUG von 2-3 Std. täglich angeordnet ist.
Ich will der Firma helfen, meinen normalen Job machen, weil ansonsten die Lage schwierig wird und Kunden nicht ordentlich bedient werden können.
Was riskiere ich dabei ? Ist es nur 'bangemachen' mit Infos wg. Erschleichung von Leistungen des Arbeitsamtes? Darf ich nur einen Tag länger arbeiten, wenn dies direkt innerhalb von 3 Tagen wieder ausgegelichen wird ?
Wir haben keine Zeiterfassung, nur manuelle Listen fürs Arbeitsamt. Die können ja täglich erstellt werden und sind manipulierbar.
Versteht Ihr mein Problem ? Wer kann eine qualifizierte Antwort geben ?
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20.08.2009 14:58 #2Neuer Benutzer
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- 20.08.2009
- Beiträge
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Hallo,
in der Kurzarbeit sind Überstunden verboten. Die Konsequenzen falls das mal auffliegt trägt dein Chef. Der wird ja schließlich vom Arbeitsamt unterstützt.
Du solltest mal deinen Chef oder Betriebsrat drauf ansprechen.
Gruß
Timon
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22.08.2009 18:02 #3
Die Konsequenzen trägt nicht nur alleine der Arbeitgeber. Wenn der Arbeitnehmer weiß, dass Überstunden nicht gemacht werden dürfen, diese aber aus Gefälligkeit macht und dennoch Kurzarbeitergeld erhält, macht er sich zusammen mit dem Chef strafbar. Wenn Überstunden gemacht werden, gibt es keine Kurzarbeit...dessen sollte man sich bewusst sein.
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