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Berrechnung KUG Gehalt > BMG
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17.08.2009 06:07 #1Neuer Benutzer
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Berrechnung KUG Gehalt > BMG
Hallo Forum,
habe da noch einmal einige Fragen.
Unser Betrieb macht regelmäßig 20% Kurzarbeit.
Mein Kurzarbeitergeld ist jeden Monat unterschiedlich und sehr niedrig.
Es liegt zwischen 80,00 und 40,00 Euro.
Mir wurde gesagt, das hat mit BBG und Dienstwagen etwas zu tun.
Kann mir bitte jemand nach den folgenden Daten Auskunft geben?
Bruttogehalt: EUR 5.700,00
Dienstwagen 1% EUR 390,00
Km 0,03% EUR 160,00
Zu versteuern EUR 6.250,00
Fragen:
Wie hoch ist das Soll - Entgelt ?
Wie hoch ist das Ist – Entgelt bei 20% Kurzarbeit ?
Wie hoch ist das KUG ?
Und wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen ?
Danke für Eure Hilfe
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22.08.2009 21:47 #2
Das Sollentgelt sind 6.250€, da aber die BBG in den alten Bundesländern bei 5.390€ liegt, ist also das das Sollentgelt. Das Istentgelt sind 80% von 6.250€ = 5.000€
Um die Höhe des Kurzarbeitergeldes zu ermitteln, braucht es die Lohnsteuerklasse und Angaben über Kinderfreibeträge. Die Beträge für das Fahrzeug verringern sich durch die Kurzarbeit nicht, da die 1% Regelung (390€) sowie die 0,03% (160€) für die Fahrten für Wohnung zur Arbeitsstätte feste Werte sind. Wenn du also nun die Werte hast, kannst du sie im Rechner eintragen, diesen findest du hier: Kurzarbeitergeld Berechnung - KUG berechnen - Online Rechner zum Kurzarbeitergeld (das Sollentgelt kann in 100%iger Höhe eingetragen werden, da der Rechner die Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigt).
Das zu versteuernde Einkommen kann nicht so einfach ermittelt werden, weil es hierzu noch weitere Angaben benötigt. Sicher ist aber, dass das Kurzarbeitergeld nicht versteuert wird, aber zum Steuersatz beiträgt (im Rahmen des Progressionsvorbehalts, hierzu weitere Infos: Kurzarbeitergeld - Berechnung - Bezugsdauer - Auszahlung unter "Steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld")
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23.08.2009 10:01 #3Neuer Benutzer
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Danke Für Deine Antwort,
Das ist sehr Hilfreich für mich,
habe mich allerding falsch ausgedrückt, Ich meinte nicht das zu versteuernde Einkommen sondern das zu versteuernde Monats Brutto.
Ist nicht die BBG bei Eur 5.400,00 ?
Gruss
Papukulit
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23.08.2009 11:52 #4
Ja, die BBG liegt bei 5.400€
Die Leistungstabelle macht da aber keinen UNterschied mehr, da ab 5.390€ der höchste Satz gezahlt wird, deswegen habe ich mich im obigen Beitrag um 10€ bei der BBG vertan. Da zu versteuernde Monatsbrutto liegt bei 5.700 x 80% = 4.560€+390€+160€= 5.110€ Istentgelt
Da fällt mir auch gerade auf, dass ich oben falsch gerechnet habe
Da die 1% + 0,03% feste Beträge sind, darf nur das Monatsbrutto von 5.700€ gekürzt werden. Somit beträgt das Sollentgelt 6.250€ und das Istentgelt 5.110€.
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23.08.2009 13:24 #5Neuer Benutzer
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nochmal vielen Dank
LG
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