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Berechnung Gehalt mit KUG und Firmenwagen
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27.08.2009 21:51 #1Neuer Benutzer
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Berechnung Gehalt mit KUG und Firmenwagen
Hallo,
leider hat mich das leidige Thema auch erwischt.
Und bin auf dem Gebiet ein wenig überfordert was die Abrechnung angeht.
Hier erst einmal die Eckdaten:
Brutto 3400,00 Euro
Sachbezug 400,75 Euro Sachbezug (Firmenwagen)
gearbeitet 88,00 Stunden
Kurzarbeit 80,00 Stunden
Nun meine Frage:
1) Ist die folgende Rechnung korrekt?
Sollentgehlt = 3400 Euro
Istentgehlt = 3400*88/168 = 1780,95 Euro
Steuerklasse III
Kinderfreibetrag ja
Neue Bundesländer nein
Diese Angaben in den KUG-Rechner eingegeben ergeben => 601,95 Euro
Daraus folgt =>
1780,95 Euro Istentgeld
+ 601,95 Euro KUG
+ 400,75 Euro Sachbezug
= 2783,65 Euro gesamt Brutto
Wenn die Berechnung nicht korrecht ist, wie berechne ich dan das KUG???
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27.08.2009 22:27 #2Erfahrener Benutzer
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Nein, nicht ganz. Du musst den Firmenwagen mit zum Soll- und zum Istentgelt rechnen. Damit ergibt sich ein Sollentgelt von 3.800,75 und ein Istentgelt von 2.181,70 = 569,20€.
Dein neues Bruttogehalt sind die 2.181,70 + 569,20€ Kurzarbeitergeld.
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28.08.2009 11:03 #3Neuer Benutzer
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Hallo Lottchen,
danke für die schnelle Antwort.
Werden auch zusätzl. Pensionskassen und VL die vom Arbeitgeber gezahlt werden auch zum Sollentgeld und Istentgeld dazugerechnet?
Z.B.
Vermögenswirksame Leistungen 40,00 Euro
Betriebliche Pensionskasse 146,00
Dann hätte ich ein Sollentgeld von 3986,75 und ein
Istentgeld von 2367,70 Euro => 559,40 Euro KUG.
Ist das richtig?
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08.09.2009 06:52 #4Neuer Benutzer
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Hallo,
dass was Lottchen schreibt ist so nicht ganz richtig.
Der Firmenwagen gehört nicht zum Soll- und Istentgelt, da es sich nicht um "Arbeitsentgelt" handelt. Die Zahlung hat nichts mit dem "Lohn für die Arbeit" zu tun und bleibt bei der Bemessung unberücksichtigt.
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15.09.2009 14:42 #5Neuer Benutzer
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Hallo,
soweit ich das verstehe (und so war es auch auf meiner Abrechnung),
gehört der Geldwertevorteil des Firmenfahrzeugs (1%-Regeleung) sehr
wohl zum Soll- und Ist-Entgelt, da es ein regelmässigiger Bezug ist.
Auch die Direktversicherung u.a. regelmässige Bezüge gehören dazu!
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15.09.2009 20:50 #6Neuer Benutzer
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Berechnung Gehalt mit KUG und Firmenwagen
Man muss das differenzieren. Bei dem Firmenwagen handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt. Das Arbeitsentgelt ist die Leistung, in der Regel ein Geldbetrag, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet.
Wenn jemand in Altersteilzeit ist, wir spätestens mit Beginn der Freistellungsphase die Sache mit dem Firmenwagen beendet. Somit handelt es sich m.E. nicht um Arbeitsentgelt.
Wenn es bei euch berücksichtigt wird, dann lasst es gut sein. Ihr solltet nur mal in eine Kug-Tabelle schauen. 1x mit Firmenwagen und 1 x ohne. Ihr werdet euch wundern ... je niedriger das Soll-/Istentgelt, je höher das Kug.
Bei den sonstigen Lohnzulagen (z.B. Direktversicherungen) kommt es darauf, wie sie versteuert werden. Werden sie pauschal versteuert, gehören sie nicht dazu.
Gehaltsumwandlungen ("Riesterrente"), die sich mindernd auf das SV-Brutto auswirken , sind vom Soll- und Istentgelt abzuziehen.
Abgesehen davon, ob es auf der jetzigen Lohn-/Gehaltsabrechnung steht... es bleibt immer die Prüfung der Agentur für Arbeit abzuwarten.
Nach meinen Erfahrungen treten bei 6-7 von 10 geprüften Betrieben Fehler auf.
Gruß
Nejamü
P.S.: Ich prüfe Kug seit über 20 Jahren....
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15.10.2009 12:20 #7Neuer Benutzer
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Wieso sollen wir es dann "gut sein lassen"?
Gerade mit Firmenwagen erhöhen sich doch sowohl Soll- als auch Istentgeld ==> das Kug sinkt (und wenn man Dank Geldwertevorteil über die Berechnungsgrenze kommt sogar deutlich!)
Mir wurde auf Nachfragen hin gesagt (Abrechnungen sind beim Steuerberater "outgesourced") "da gibt die Sachbearbeitering das so ins Datev ein, und dann kommt eine passende Abrechnung raus; das stimmt dann schon!"
Wenn eine Prüfung (in zwei Jahren?) ergibt, dass der Firmenwagen nicht hätte ins Soll-/Istentgeld einbezogen werden dürfen, was hätte das dann noch (für mich) für Auswirkungen?
Was ja auch bei dem komplizierten Sachverhalt kein Wunder ist.
Was mich dabei geärgert hat ist, wie die Firma (die selber wenig Ahnung hat) mit Fehlinformationen um sich schmeisst und man als Arebitnehmer keinerlei andere (offizielle) Möglichkeiten hat,
Fragen zu stellen
- zumindest wurden meine Fragen bei der Bundesagentur für Arbeit mit der Begründung abgelehnt, sie gäben nur Auskünfte an Arbeitgeber - für Auskünfte an den Arbeitnehmer sei der Betrieb zuständig.
Tolle Wuirst
viele Grüße,
Micha
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16.10.2009 19:09 #8Neuer Benutzer
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Micha
- zumindest wurden meine Fragen bei der Bundesagentur für Arbeit mit der Begründung abgelehnt, sie gäben nur Auskünfte an Arbeitgeber - für Auskünfte an den Arbeitnehmer sei der Betrieb zuständig.
Tolle Wuirst
Das stimmt nicht. Die Agentur ist nach dem SGB zur Beratung verpflichtet! Es steht dir frei, mit deiner Lohnabrechnung zum Arbeitgeber-Träger-Team (die bearbeiten das Kug) zu gehen und zu fragen, ob dein Kug richtig berechnet wurde.
Mich würde interssieren, welche Agentur so dreist ist und dir keine Auskünfte geben will.
Sie sollen dir zeigen wo dass steht, dass sie nur Auskünfte an die Arbeitgeber geben und der Betrieb für deine Fragen zuständig ist. Die ticken wohl nicht richtig.
Wenn die sich blöd anstellen, verlange nach der/dem Vorsitzenden der Geschäftsführung. Wollen die immer noch nicht, sage, dass du dich an den Petitionsausschuss wendest. Spätestens dass müsste klappen.
Gruß
Nejamü
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08.09.2010 18:17 #9Neuer Benutzer
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Hallo Nejamü,
ich weiß: Ihr Beitrag liegt ja schon ein Jahr zurück!
Da das Arbeitsamt Abrechnungen von mir (Firmenwagen + KuG) zurückgewiesen hat, die ich wie auch von Ihnen genannt durchgeführt habe, da ich auch Ihrer Meinung bin, Firmenewagen ist kein Arbeitsentgelt, wäre ich für weitere Infos dankbar. Wie kann ich einen Einspruch einlegen ? Wie ds ganze untrmauern ?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Gruß
gabriele
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16.09.2010 15:53 #10Neuer Benutzer
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Hallo Micha,
da mich jetzt auch dieses Thema Kfz und Kug erwischt hat, wäre ich dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten,
was sich bei Ihnen in dieser Hinsicht ergeben hat. Nejamü, dem ich geschrieben hatte, meldet sich leider nicht und ich brauche
Argumente für das Finanzamt.
Danke und Gruß
Gabriele

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