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Frage: 100% SV-Aufwand Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit

  1. #1
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    Frage Frage: 100% SV-Aufwand Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit

    Hallo zusammen,

    erstmal ein großes Lob an die Macher von kurzarbeit-aktuell.de
    Hier findet man detailiert viele hilfreiche Informationen zum Thema.

    Nun zu meiner Frage:

    Mit der Einführung von "Kurzarbeit Plus" habe ich folgenden Gesetzestext im § 421t SGB III Absatz 3 gefunden.

    3. für ab dem 1. Januar 2009 in mindestens einem Betrieb des Arbeitgebers durchgeführte Kurzarbeit werden dem Arbeitgeber ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergeld in einem Betrieb auch für alle anderen Betriebe des Arbeitgebers auf Antrag 100 Prozent der von ihm allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in pauschalierter Form erstattet
    Kurz zur Situation bei uns:

    Wir produzieren in unserem Werk Produkte für verschieden Kunden, welche unterschiedliche Zeiten für ihre Betriebsferien angekündigt hatten.

    Somit mussten wir, um die Kriterien für die Kurzarbeit in den vers. Betriebsferien zu erfüllen, unser Werk in 4 Betriebsabteilungen (je nach Kunde) gliedern.

    Im Oktober wird nun die Betriebsabteilung 1 den 7. Monat in Kurzarbeit gehen.

    Laut dem obenstehenden Gesetzesauszug aus dem § 421t SGB III wird uns nun von der Agentur für Arbeit 100 % der zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in pauschalierter Form erstattet.

    Kann dies jetzt auch auf die anderen drei Betriebsabteilungen, welche noch nicht im 7. Monat des Kurzarbeitergeldbezuges sind, angewandt werden?

    Des Weiteren wollte ich fragen ob diese Gesetzesänderung auch für unseren gesamten Konzern greift, da in gewisser Hinsicht der Konzern ja der Arbeitgeber und die einzelnen Niederlassungen dessen Betriebe sind.



    Danke im Voraus für Eure Antworten.

    Gruß

    l00l

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Hier eine News dazu, der letzte Absatz dürfte besonders interessant sein:

    Kurzarbeitergeld: Bundesrat beschließt Entlastungen für Arbeitgeber Kurzarbeit News

    Zum Konzern: Wenn es alles einzelne Firmen sind, dann ist die Kurzarbeit nicht übergreifend.

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