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Aufenthaltsort KUG-Mitarbeiter

  1. #1
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    Aufenthaltsort KUG-Mitarbeiter

    Hallo, angenommen man schickt einen MA 6 Monate in 100% Kurzarbeit und ist sicher, dass man ihn in dieser Zeit nicht braucht. Ist es möglich, dem MA zu gestatten, die Zeit der Kurarbeit im Ausland (bei der Familie) zu verbringen oder muss dem Arbeitsamt nachgewiesen werden, dass der MA sich zu Hause befindet?

  2. #2
    PKP
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    Die Frage ist, ob das Arbeitsamt nichts dagegen hat, welches ich vorher unbedingt erfragen würde. 6 Monate Familienurlaub auf Staatskosten ist nicht so angebracht Der Mitarbeiter sollte sich in der Zeit eine weitere Beschäftigung bzw. einen Nebenjob suchen.

  3. #3
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    Nein, das ist nicht erlaubt! Mitarbeiter dürfen über einen Nebenjob genauso viel dazu verdienen wie sie es vor der Kurzarbeit haben, aber einen weiteren Nebenjob suchen und zum Kurzarbeitergeld dazu verdienen ist nicht erlaubt. Das itt Sozialleistungsbetrug und der Mitarbeiter muss daraus die Konsequenzen ziehen, falls er erwischt wird.

  4. #4
    PKP
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    Wenn der Nebenjob nicht angegeben wird, dann ist das natürlich Sozialbetrug. Wird der Nebenjob aber angemeldet, so darf er durchaus ausgeführt werden, auch zusätzlich zum KUG, da das Istentgelt erhöht wird.

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