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Aufenthaltsort KUG-Mitarbeiter
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16.09.2009 11:22 #1Neuer Benutzer
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Aufenthaltsort KUG-Mitarbeiter
Hallo, angenommen man schickt einen MA 6 Monate in 100% Kurzarbeit und ist sicher, dass man ihn in dieser Zeit nicht braucht. Ist es möglich, dem MA zu gestatten, die Zeit der Kurarbeit im Ausland (bei der Familie) zu verbringen oder muss dem Arbeitsamt nachgewiesen werden, dass der MA sich zu Hause befindet?
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16.09.2009 23:03 #2
Die Frage ist, ob das Arbeitsamt nichts dagegen hat, welches ich vorher unbedingt erfragen würde. 6 Monate Familienurlaub auf Staatskosten ist nicht so angebracht
Der Mitarbeiter sollte sich in der Zeit eine weitere Beschäftigung bzw. einen Nebenjob suchen.
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17.09.2009 07:09 #3Neuer Benutzer
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Nein, das ist nicht erlaubt! Mitarbeiter dürfen über einen Nebenjob genauso viel dazu verdienen wie sie es vor der Kurzarbeit haben, aber einen weiteren Nebenjob suchen und zum Kurzarbeitergeld dazu verdienen ist nicht erlaubt. Das itt Sozialleistungsbetrug und der Mitarbeiter muss daraus die Konsequenzen ziehen, falls er erwischt wird.
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17.09.2009 12:23 #4
Wenn der Nebenjob nicht angegeben wird, dann ist das natürlich Sozialbetrug. Wird der Nebenjob aber angemeldet, so darf er durchaus ausgeführt werden, auch zusätzlich zum KUG, da das Istentgelt erhöht wird.
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