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Kinderfreibetrag Soll/Istentgeldtabelle

  1. #1
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    Kinderfreibetrag Soll/Istentgeldtabelle

    Hallo da Draussen,
    ich möchte gerne wissen, ob der Kinderfreibetrag ( Leistungssatz 1 , 67%)für beide Elternteile gilt, auch wenn der Kurzarbeiter Ihn nicht auf seiner Lohnsteuerkarte hat.
    In diesem Fall ist meine Frau vollbeschäftig und hat den Kinderfreibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte.
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    mfg bernd1

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
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    Ja, gilt er. Hierzu muss dann beim Antrag auf Kurzarbeitergeld eine Bescheinigung des Finanzamtes oder die Kopie der Lohnsteuerkarte des Ehegatten mit eingereicht werden. Daraus wird ersichtlich, dass der Ehegatte den Kinderfreibetrag erhält, somit erhält der KUG Berechtigte auch den Leistungssatz mit 67%.

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