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Frage zu Schichtzulagen/Sollentgelt

  1. #1
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    Frage zu Schichtzulagen/Sollentgelt

    Hallo ,
    wir haben seit Juli Kurzarbeit eingeführt .
    Nun ist es so das sie für die Berechnung des Sollentgelt die Schichtzulage vom Juni genommen haben (ganze 44,- €) Leider hatten wir im Juni 1 1/2 Wochen zu und 1 Woche war ich auf Schulung.
    Im Mai hatte ich ca. 230,- € Schichtzulage.
    Ist das so in Ordnung das man den letzten Monat genommen hat (laut unserem Chef vom Arbeitsamt so vorgegeben?)?

    Ich war eig. der Meinung das er einen Schnitt nehmen muss!! Falls das einer bestätigen kann, gibt es da auch irgendwo was rechtliches dazu ?

    Mfg

    Mp81

  2. #2
    PKP
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    Wenn es sich um eine variierende Schichtzulage handelt, dann muss ein 3-Monatsdurchschnitt genommen werden. Hat die Kurzarbeit also im Juli begonnen, zu muss ein Durchschnitt aus April, Mai und Juni genommen werden.

    Die Grundlage hierfür wäre § 179 Abs. 4 SGB III:
    (4) Läßt sich das Sollentgelt eines Arbeitnehmers in dem Anspruchszeitraum nicht hinreichend bestimmt feststellen, ist als Sollentgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls, vermindert um Entgelt für Mehrarbeit, in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat. Ist eine Berechnung nach Satz 1 nicht möglich, ist das durchschnittliche Sollentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers zugrunde zu legen. Änderungen der Grundlage für die Berechnung des Arbeitsentgelts sind zu berücksichtigen, wenn und solange sie auch während des Arbeitsausfalls wirksam sind.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo ,

    nun wurde bei uns der 3-Monatsdurchschnitt genommen, hierzu hätte ich noch eine Frage :

    Da ja das Sollentgelt falsch berechnet war , werden die Monate Juli & August neu Berechnet ?
    Laut unserem Finanzler wird es keine nachzahlung geben da dies nicht gehe (anscheinend laut Agentur für Arbeit) !!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Korrektur nicht möglich ist...würdest du zu viel abgerechnet bekommen, würde eine Kprrekturabrechnung auch funktionieren

    Entweder trittst du eurem "Finanzler" noch einmal auf die Füße oder meldest dich bei eurem Arbeitsamt.

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