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KUG Reisekosten / Weiterbildung
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21.09.2009 12:14 #1Neuer Benutzer
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KUG Reisekosten / Weiterbildung
Hallo.
Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor. Mein AG hatte mich für eine Woche auf eine Qualifizierungsmaßnahme geschickt.
Diese Schulung wurde ca 650km entfernt durchgeführt und begann Montags um 9:00 Uhr morgens.
Daher war ich gezwungen bereits am Sonntagnachmittag den Zug Richtung Stuttgart zu nehmen, da ich sonst niemals rechtzeitig vor Ort gewesen wäre.
Ganz abgesehen davon, daß ich abzüglich der Mittagspause täglich (bis auf Fr) auf 8,5 std "Arbeitszeit" kam, also Überstunden machen musste, welche Regelungen gibt es bezüglich der Anreise? Ich musste am Sonntag (!) auf Veranlassung meiner Firma "arbeiten" und der Freitag war für mich auch erst vorbei, als ich hier aus dem Zug stieg.
Wenn ich alle Stunden zusammenzähle komme ich (inkl. 12Std Fahrtzeiten) auf 48,75 Std. Das alles bei weniger Lohn da ich ja offiziell KUG bezog in dieser Woche. Betrug am AN und am Staat!
Und welche Regelungen gibt es bezüglich einer Art Aufwandsentschädigung, wie sie beispielsweise AN auf Montage erhalten. Ich meine, es ist nicht wirklich ein entspannender Feierabend wenn man nur sein kleines Hotelzimmer hat. Kann mir da jemand etwas genaueres zu sagen?
Übrigens, der absolute Hammer kam dann zum Schluss.
Als ich abreisen wollte, sollte ich noch das Hotel bezahlen. NICHT den Verzehr aus der Minibar oder sowas. Nein, den gesamten Rechnungsbetrag von 430 Euro für die Übernachtungen. Meine Firma hat das einfach nicht Überwiesen! Nur die Bahnfahrkarte wurde gezahlt!
Unglaublich eigentlich. Meine persönliche finanzielle Situation spielt dabei keine Rolle, ich konnte das Geld auslegen. Das weiß meine Firma aber nicht! Ich bin von KUG betroffen und evt ist auch mein finanzieller Spielraum etwas beschränkt am Ende des Monats.
Wäre ich +/- 0 Euro auf meinem Konto, wären es nun -430 Euro!!! Wer zahlt eigentlich die Verzugszinsen bis ich den offenen Betrag mit der nächsten Abrechnung zurück erhalte? Also ich werde sicherlich nicht hungern müssen, wenn mir 3 Euro fehlen, aber da geht es um das Prinzip und zeigt mal wieder deutlich wo der AN steht in meiner Firma. Tztztz
Also bevor ich nicht etwas besser Bescheid weiß, werde ich vorerst den Mund halten und nicht in der Personalabteilung auftauchen. Heute ist mein erster Arbeitstag nach dieser Schulung. Ich hoffe hier kann mir jemand etwas sinnvolles zu dieser Thematik erzählen.
Gruß und so...Alter Mann
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23.09.2009 23:29 #2Erfahrener Benutzer
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- Beiträge
- 189
Für die Qualifizierung gibt es keine Sonderregelung bei der Kurzarbeit, sie ist daher als "Dienstreise" anzusehen. Hier kommt die Erstattung sämtlicher Kosten sowie der Verpflegungsmehraufwendungen zum Tragen. Verzugszinsen entstehen nicht, da vorher der Arbeitgeber in Verzug gesetzt werden muss.
Der klare Nachteil bei dir ist natürlich, dass du am Sonntag anreisen musstest. Dies wird nicht erstattet, es wird als Arbeitszeit angesehen. Für die Berechnung der Zeiten ist nicht von den Wochenstunden sondern von den gesamten Stunden im Monat auszugehen, somit hast du keine Überstunden gemacht.
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