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KUG bei mehr als 6000 Brutto

  1. #1
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    KUG bei mehr als 6000 Brutto

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Berechnung des KUG bei Entgelten über 5400 EUR. Mein Kenntnisstand ist folgender:
    Wenn man z.B. ein Bruttoarbeitsentgelt Soll in Höhe von 6100 EUR hat und das Bruttogehalt Ist des laufenden Monats beläuft sich auf 5400 EUR, ist das pauschlierte Nettoentgelt Soll und Ist bei Steuerklasse Drei jeweils 3.286,96 EUR. Daraus ergibt sich logischerweise eine Nettoentgeltdifferenz von 0 EUR. Hieraus resultierend würde kein Cent KUG gezahlt. Kann jemand meine Erkenntnisse bestätigen, oder bin ich falsch informiert. Dies wäre ja nicht gerade sozial gerecht, gerechter wäre ja nur die folgende Berechnung:
    Ich ziehe den Bruttoverlust von 700 EUR von 5400 EUR ab und errechne damit meine Nettoentgeltdifferenz usw.

    Bitte um Rückmeldung wie die Berechnung korrekt erfolgt.

    Gruß sletnes

  2. #2
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    Deine Erkenntnis ist richtig. Es ist aber nicht sozial ungerechtfertigt, da das Kurzarbeitergeld auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung basiert. Da auch nur Beiträge auf höchstens der Beitragsbemessungsgrenze geleistet werden, wird über 5.400 € nichts gezahlt. Wenn du also über 5.400€ --> 0 € eingezahlt hast, kann daraus auch kein Anspruch folgen.

  3. #3
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    Hallo,

    es gibt Beispiele aus anderen Bereichen, in denen Ausgleiche im Versicherungsfall anders gehändelt werden. Wenn ich z. B. Streikgeld bekomme, wird es in der Höhe aus gezahlt, in der ich Beitrag ("Versicherungsprämie") eingezahlt habe und zwar vom ersten Tag. Wenn ich nur Beitrag für 5400 EUR bezahle und 6000 EUR Brutto bekomme, erhalte ich trotzdem vom ersten Streiktag an Geld.
    Bei einer Hausratversicherung erhalte ich auch immer Geld. Wenn ich für 40.000 EUR Prämie zahle und im Versicherungsfall stellt die Versicherung fest, dass ich Hausrat für 50.000 EUR habe, bekomme ich im Schadensfall 80% des ermittelten Schadens. Mit der Logik vom KUG würde ich beim Schaden bis 10.000 EUR keinen Cent erhalten. Wäre das gerecht?
    Ich habe auf jeden Fall 30 Jahre lang ohne Unterbrechung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, seit gut 15 Jahren den Höchstbetrag, jetzt kommen die ersten 3 Tage Kurzarbeit, mein Entgelt wird um 850 EUR Brutto gekürzt und ich erhalte 3 EUR/Stunde KUG. Ich glaube nicht, dass jemand das als gerecht ansieht. Für mich wäre nur eine Berechnung nach den 850 EUR logisch und von dem errechneten KUG dürfte ich nur 90% wegen Unterversicherung erhalten.
    Aber ich glaube, Gesetze müssen nicht immer logisch und gerecht sein, sondern nur eindeutig, und ändern können wir leider sowieso nichts.

    Gruß sletnes

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