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Urlaubs-/Weihnachtsgeld bei KUG-Berechnung

  1. #1
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    Frage Urlaubs-/Weihnachtsgeld bei KUG-Berechnung

    Schon mehrfach gepostet: Weihnachts- und Urlaubsgeld gehören nicht zu Soll- und Ist-Entgelt.

    Nun zahlt man bei uns die ehemals zwei Einmalzahlungen seit 2009 monatlich zu 1/12 aus. Werden sie jetzt dazugerechnet oder nicht?

    Wo finde ich dazu "Handfestes", auch zu dem Punkt, dass Einmalzahlungen nicht berechnet werden?

    Grüße
    Fragmal

  2. #2
    PKP
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    Wenn es monatlich ausgezahlt wird, ist es keine Einmalzahlung mehr sondern laufender Arbeitslohn bzw. laufender Entgeltbestandteil.

  3. #3
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    Ausrufezeichen

    Vielen Dank für die Antwort. Dennoch ein Zitat der Arbeitsagentur aus "Hinweise zum Vordruck Arbeitsbescheinigung":
    "Einmalzahlungen sind einmalig oder in Raten gezahlte Arbeitsentgelte, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungszeitraum gezahlt wurden, wie z. B. Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Jubiläumsgelder oder Treueprämien."
    Wieso ist ein in 6 Raten gezahltes Urlaubsgeld dann keine Einmalzahlung? Weihnachtsgeld dito.
    Ich suche weiterhin auch zitierfähige amtliche Textstellen, die eine der beiden Meinungen belegen können.

  4. #4
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    hier ist mal etwas interessantes dazu: Arbeitsentgelt: Einmalzahlungen korrekt abrechnen

  5. #5
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    Daumen hoch

    Vielen Dank, das bringt uns schon etwas weiter.

    Leider finde ich keine kompletten Text des Urteils im Internet. Dafür eine Kurzfassung mit folgendem Statement:

    BSG, vom 03.03.1994 - Aktenzeichen 1 RK 17/93 (DRsp Nr. 1994 / 6892)
    1. Bei der Berechnung des Krankengeldes ist ein tarifliches Urlaubsgeld ausnahmsweise zu berücksichtigen, wenn das Urlaubsgeld monatlich gezahlt wird und in seiner Höhe von den im jeweiligen Abrechnungszeitraum geleisteten Arbeitsstunden abhängt.


    Letzteres ist definitiv nicht der Fall, weil das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld in festen Raten ausgezahlt wird.

    Elendslanger Link zu www.makrolog.de

    Mittlerweile habe ich auch (mündliche) Statements von der Agentur für Arbeit, dass das in festen Raten gezahle Urlaubs- und Weihnachtsgeld den Charakter der Einmalzahlung nicht(!) verliert.

  6. #6
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    Daumen hoch

    Nach langer Zeit und ausgiebiger Prüfung möchte ich berichten, wie der Punkt entschieden wurde.

    Das Arbeitsamt hat in höherer Stelle problemlos akzeptiert, dass Einmalzahlungen, die in Raten gezahlt werden, den Charakter der Einmalzahlung nicht verlieren. Dieser Betrag wird nicht für die tatsächlich in dieser Zeit geleistete Arbeit gezahlt, sondern ist eine Rate der vereinbarten Einmalzahlung. Somit zählt auch der monatlich ausgezahlte Anteil des Urlaubs- und Weihnachtsgelds nicht zum Istentgelt.

    Die Abrechnungen der letzten Monate wurden nachträglich korrigiert.

    Da die Sachbearbeiter der unteren Ebenen des Arbeitsamts sicher nicht nur unserem Lohnbüro diese Auskunft gegeben haben, würde mich interessieren, wie viele Kollegen unwissend auf Ihr Kurzarbeitergeld verzichten ...

    Eine Gesprächsnotiz in Kurzfassung:
    Sachbearbeiter (SB): Einmalzahlung in Raten gehört zum Istentgeld
    Fragmal (FM): Da bin ich anderer Meinung.
    SB: Dann müssten wir das prüfen lassen.
    FM: Machen Sie das von sich aus oder was muss ich tun?
    SB: Wir können da gar nix tun.
    FM: Was kann ich tun?
    SB: Auch nix.
    FM: - Und wie soll das weiter gehen?
    SB: Ja, Ihre Firma muss das machen.
    FM: Meine Firma glaubt aber, das wäre korrekt.
    SB: Dann können Sie gar nix machen.
    FM: Das kann doch nicht sein.
    SB: Doch. Sie sind nicht unser Ansprechpartner und Sie haben keine Ansprüchen gegenüber dem Arbeitsamt, nur gegenüber Ihrer Firma. Und Ihre Firma gegenüber uns. Wenn das so wäre wie Sie es sagen.
    FM: Was ist dann zu tun? Muss ich gegen meine Firma klagen?
    SB: Könnte sein, weiß ich nicht.
    FM: Ok. Angenommen ich kann meine Firma überreden, was muss sie tun?
    SB: Sie muss eine Anfrage bei mir einreichen.
    FM: Und dann?
    SB: Dann werde ich sie ablehnen.
    FM: Äh - verstehe ich das?
    SB: Ist nun mal so. Habe ich Ihnen doch gesagt.
    FM: Und was soll das dann?
    SB: Ihre Firma kann dann einen Widerspruch einreichen.
    FM: Was passiert dann?
    SB: Dann geht das weiter zu meinem Vorgesetzten.
    FM: Könnten Sie sich nicht einfach selbst wiedersprechen und Ihren Chef fragen?
    SB: Nein, so einfach geht das nicht.
    FM: - ...
    Es folgt eine weitere Diskussion im Stil von Loriot - Gewürzt mit ein paar Zitaten, Aktenzeichen und Paragrafen ... Die Antworten werden leiser, kommen langsamer ...
    SB: Wissen Sie was, rufen Sie doch einfach übermorgen mal Herrn ... an, das ist unser Chef.

    Zwei Tage später, SB-Chef an Telefon

    FM: Ich hätte mal eine Frage ... (siehe 1. Posting) ...
    SB-Chef nach 2 Sekunden Bedenkzeit: Da haben Sie Recht, ich sehe das genauso. Die Einmalzahlung in Raten verliert nicht den Charakter der Einmalzahlung.

    Und ich Simpel dachte, das gibts nur bei Funk und Fernsehen...

    Grüße an alle Leidgeplagten
    Fragmal

  7. #7
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    Bei so einer Aktion würde ich echt schriftlich Beschwerde einreichen. In jedem Job auf dieser Welt muss man wissen, was man tut (man hat den Job ja auch gelernt)...nur bei den Ämtern nicht. Das was viele bei den Ämtern wissen, reicht nicht einmal für Halbwissen. Mich würde da echt interessieren, wie viele durch die Unwissenheit bei den Ämtern um ihr Geld "geprellt" wurden

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