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Müssen Auszubildende während der Kurzarbeit Urlaub nehmen?
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08.10.2009 19:36 #1Neuer Benutzer
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Müssen Auszubildende während der Kurzarbeit Urlaub nehmen?
Guten Tag,
ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen mit neun Auszubildenden. Bei uns ist seit einiger Zeit Kurzarbeit, dies war bis jetzt für uns Azubis kein Problem, da jeden Tag ein anderer Mitarbeiter in Kurzarbeit war und immer jemand für "uns" da war.
Nun soll allerdings die komplette Firma jeden Freitag geschlossen bleiben.
Zu uns wurde gesagt, dass wir Azubis jetzt jeden Freitag Urlaub nehmen sollen, bzw. unser Gleitzeit-Konto belasten sollen. Diese Gleitzeitstunden müssen wir ja aber auch irgendwie wieder rein arbeiten.
Ist es überhaupt zulässig, dass wir in einem solchen Fall Urlaub oder Gleitzeit nehmen müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe
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12.10.2009 11:00 #2Neuer Benutzer
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Hallo Azubis,
habt ihr schon euren Betriebsrat dazu befragt?
Auzubis dürfen keine Kurzarbeit machen und sollten nach meiner Auffassung auch nicht durch die Hintertür unter den Folgen leiden, nur weil der AG das organisatorisch nicht geregelt bekommt. Was ist, wenn der Urlaub aufgebraucht ist?
MfG
Tom
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12.10.2009 23:10 #3Neuer Benutzer
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Hallo ,
bei uns steht in der Betriebsvereinbarung z.B. drin das Azubis UND der Ausbildungsmeister nicht von der Kurzarbeit betroffen sind.
Dies ist in meinen Augen auch der sinnvollste weg.
Zudem hat euer Ausbilder immer noch die gleiche Arbeit wie vor der Kurzarbeit es sind ja nicht weniger Azubis, warum sollte er dann in Kurzarbeit gehen
Falls ein Betriebsrat im Betrieb vorhanden ist würde ich diesen mal darauf ansprechen.
Mfg
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13.10.2009 00:24 #4Erfahrener Benutzer
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Grundsätzlich dürfen Azubis keine Kurzarbeit machen, nur als äußerstes Mittel. Wenn der Betrieb aber jeden Freitag geschlossen bleibt, dann tritt Kurzarbeit ein, da der Azubi auch nicht an anderen Stellen arbeiten kann. Es muss aber keinesfalls der Urlaub aufgebraucht werden. Auch Azubis haben Anspruch auf das Kurzarbeitergeld:
Ausbildung - Kurzarbeit bei Auszubildenden - Lehrlingen
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