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Kuzarbeit und Nebenjob

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Kuzarbeit und Nebenjob

    Hallo,
    meine Firma hat Kurzarbeit angemeldet,nun bin ich aber noch nicht in Kurzarbeit. Arbeite noch die volle Monatsstundenzeit.Kann ich noch einen Nebenjob annehmen,oder zählt das Datum ,an dem die Firma die Kurzarbeit gemeldet hat??
    Vielen Dank

    Tommy

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Die Kurzarbeit ist personen- und monatsbezogen. Wenn also bei dir noch keine Kurzarbeit ist, kannst du den Nebenjob annehmen, ohne dass dieser angerechnet wird.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Kurzarbeit aber trotzdem Kundenkontakt

    Hallo,
    Folgendes Szenario:
    Vertriebsmitarbeiter ist in Kurzarbeit.
    Er wird aber von Kunden,Interessenten als auch von Kollegen telefonisch
    kontaktiert.
    Er erstellt Angebote und Antwortet auf Telefonanfragen /Email bis hin zu
    3-5 Stunden am Tag für die o.g.Tätigkeit

    Ist das während der Kurzarbeit zulässig oder stellt diese eine Mißbrauch dar?
    Denn o.g. Tätigkeit stellt seine Hauptätigkeit da.

  4. #4
    PKP
    PKP ist offline
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    Es ist sicherlich zulässig. Kurzarbeit bedeutet nicht, dass ein Mitarbeiter den ganzen Tag nicht arbeitet. Es kann ja auch sein, dass nur ein paar Stunden reduziert werden, das ist alles Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. Dann müssen diese 3-5 Stunden am Tag aber auch als Arbeitszeit berechnet werden, für die normaler Lohn gezahlt wird.