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Ab wann ist Kurzarbeit unterbrochen/beendet?
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18.10.2009 16:37 #1Neuer Benutzer
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- 1
Ab wann ist Kurzarbeit unterbrochen/beendet?
Hallo,
Männe arbeitet kurz. Neue "Kurzarbeitspläne" sind noch nicht rausgegeben. Muß der AG Verkünden, daß die Kurzarbeit vorrüber ist?
Es geht darum, daß Männe evtl. einen Minijob dazu haben möchte. Da das Geld aber auf die Kurzarbeit angerechnet werden würde, würde er dies erst tun, wenn die Kurzarbeit rum ist. Aber wann bzw wie weiß man, daß sie rum ist?
Danke für die Antworten
LG
Sputtnicky
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21.10.2009 12:54 #2Erfahrener Benutzer
- Registriert seit
- 07.04.2010
- Beiträge
- 189
Die Beantragung der Kurzarbeit erfolgt jeden Monat aufs neue. Ist also in einem Monat keine Kurzarbeit angefallen, so lag "offensichtlich" kein vor. Dennoch sollte der AG darauf hinweisen, wann welche vorliegt und wann nicht.
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