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Feiertage

  1. #1
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    Beitrag Feiertage

    Hallo Mitglieder,

    sind Feiertage vom Arbeitgeber voll auszugleichen.????

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Das Gehalt für die Feiertage muss der Arbeitgeber übernehmen, nicht die Agentur für Arbeit, da Feiertage kein "wirtschaftlicher Grund" für Arbeitsausfall sind.

    Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn z. B. immer freitags kurz gearbeitet wird, den Karfreitag in Höhe vom Kurzen Lohn bezahlen. D. h., wenn der Feiertag an einem Tag ist, an dem kurz gearbeitet worden wäre, dann kann der Arbeitgeber auch nur den kurzen Lohn bezahlen.

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