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Festlegung Kurzarbeit + Krankheitsfall
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26.10.2009 16:08 #1Neuer Benutzer
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Festlegung Kurzarbeit + Krankheitsfall
benötige bitte ebenfalls infos zum thema kurzarbeit, da es uns (betrieb mit 80 ma.) den anschein macht, dass hier die ganze thematik falsch gehandhabt wird und zwar ist es erlaubt??? dass:
- kurzarbeit zwar angemeldet ist, aber von mitarbeiter zu mitarbeiter wöchentlich entschieden wird, wer in ka ist und wer nicht... quasi nach symphathie-werten entschieden wird vom vorgesetzten
- mitarbeiter welche eine krankmeldung bringen, umgehend die krankheitstage über kpl. in kurzarbeit geschickt werden (5 tage/woche)
- ein streitfall zwischen vorgesetztem u. angestelltem... folge: angestellter sofort zwei woche in ka geschickt... (alle anderen arbeiten vollzeit, trotz kurzarbeit)
- kurzarbeit in einigen produktions-abteilungen 1tägig ausgeführt, büroabteilung aber macht überstunden
sind zwar viele fragen, aber wichtig zu wissen
vielen dank vorab schonmal für die infos!
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28.10.2009 13:11 #2
Das ist möglich, da für jeden AN einzeln entschieden werden kann. Gibt es denn überhaupt eine Vereinbarung zwischen AN und AG zum Thema Kurzarbeit?
Nein, das ist so nicht richtig. Hier holt sich der AG einen klaren Vorteil raus, da er weniger Lohnfortzahlung leisten muss und auch Beiträge zur Sozialversicherung erstattet bekommt. Das ist sicherlich nicht im Sinne der Arbeitsagentur.
Die Begründung zur Kurzarbeit wird von dir sehr schwer zu beweisen sein. Klar ist aber, dass die Kurzarbeit nicht als "Strafe" dienen soll sondern den Arbeitsausfall auffangen soll.
Ja, das kann sein. Es ist durchaus möglich, dass einige Betriebsteile unter Arbeitsausfall leiden und die anderen Betriebsteile sich vor Arbeit nicht retten können.
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29.10.2009 13:15 #3Neuer Benutzer
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Auch hier würde ich es mit einer anonymen Anzeige (schriftlich) bei der Arbeitsagentur probieren. Den Sachverhalt schildern, die Firma nennen, und in Briefumschlag an das zuständige Arbeitsagentur schicken.
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