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Festlegung Kurzarbeit + Krankheitsfall

  1. #1
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    Festlegung Kurzarbeit + Krankheitsfall

    benötige bitte ebenfalls infos zum thema kurzarbeit, da es uns (betrieb mit 80 ma.) den anschein macht, dass hier die ganze thematik falsch gehandhabt wird und zwar ist es erlaubt??? dass:

    - kurzarbeit zwar angemeldet ist, aber von mitarbeiter zu mitarbeiter wöchentlich entschieden wird, wer in ka ist und wer nicht... quasi nach symphathie-werten entschieden wird vom vorgesetzten
    - mitarbeiter welche eine krankmeldung bringen, umgehend die krankheitstage über kpl. in kurzarbeit geschickt werden (5 tage/woche)
    - ein streitfall zwischen vorgesetztem u. angestelltem... folge: angestellter sofort zwei woche in ka geschickt... (alle anderen arbeiten vollzeit, trotz kurzarbeit)
    - kurzarbeit in einigen produktions-abteilungen 1tägig ausgeführt, büroabteilung aber macht überstunden

    sind zwar viele fragen, aber wichtig zu wissen
    vielen dank vorab schonmal für die infos!

  2. #2
    PKP
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    Zitat Zitat von rasta2211 Beitrag anzeigen
    - kurzarbeit zwar angemeldet ist, aber von mitarbeiter zu mitarbeiter wöchentlich entschieden wird, wer in ka ist und wer nicht... quasi nach symphathie-werten entschieden wird vom vorgesetzten
    Das ist möglich, da für jeden AN einzeln entschieden werden kann. Gibt es denn überhaupt eine Vereinbarung zwischen AN und AG zum Thema Kurzarbeit?
    Zitat Zitat von rasta2211 Beitrag anzeigen
    - mitarbeiter welche eine krankmeldung bringen, umgehend die krankheitstage über kpl. in kurzarbeit geschickt werden (5 tage/woche)
    Nein, das ist so nicht richtig. Hier holt sich der AG einen klaren Vorteil raus, da er weniger Lohnfortzahlung leisten muss und auch Beiträge zur Sozialversicherung erstattet bekommt. Das ist sicherlich nicht im Sinne der Arbeitsagentur.
    Zitat Zitat von rasta2211 Beitrag anzeigen
    - ein streitfall zwischen vorgesetztem u. angestelltem... folge: angestellter sofort zwei woche in ka geschickt... (alle anderen arbeiten vollzeit, trotz kurzarbeit)
    Die Begründung zur Kurzarbeit wird von dir sehr schwer zu beweisen sein. Klar ist aber, dass die Kurzarbeit nicht als "Strafe" dienen soll sondern den Arbeitsausfall auffangen soll.
    Zitat Zitat von rasta2211 Beitrag anzeigen
    - kurzarbeit in einigen produktions-abteilungen 1tägig ausgeführt, büroabteilung aber macht überstunden
    Ja, das kann sein. Es ist durchaus möglich, dass einige Betriebsteile unter Arbeitsausfall leiden und die anderen Betriebsteile sich vor Arbeit nicht retten können.

  3. #3
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    Auch hier würde ich es mit einer anonymen Anzeige (schriftlich) bei der Arbeitsagentur probieren. Den Sachverhalt schildern, die Firma nennen, und in Briefumschlag an das zuständige Arbeitsagentur schicken.

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