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AG setzt mich trotz AU auf Kurzarbeit
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27.10.2009 22:16 #1Neuer Benutzer
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AG setzt mich trotz AU auf Kurzarbeit
Hallo ihr lieben,
ich hatte heute eine kleine "Meinungsverschiedenheit" mit meinem Personalchef und zwar:
KW43
- Montag geplant KA auch gemacht
- Dienstag normal gearbeitet
- Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank geschrieben,
ES WAR KEINE WEITERE KA FÜR MICH GEPLANT!!!
Heute sehe ich durch Zufall, dass ich für Do. + Fr. auf Kurzarbeit (KA-Krank) gesetzt wurde...
Auf Nachfrage warum habe ich die Antwort "Weil ich das so entschieden habe" erhalten...
Was kann ich machen? Ist er im Recht, kann und darf er das einfach so entscheiden? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es??
Würde mich sehr über schnelle Antworten freuen... danke
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28.10.2009 13:07 #2
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Wenn du krank bist, macht es ja wenig Sinn, für diesen Tag KUG zu machen, da du ja eh nicht da bist. Der AG macht das nur, damit er weniger zahlt und auch noch Beiträge von der Agentur für Arbeit bekommt. Ich würde schriftlich dagegen Widerspruch einlegen und ihm auch mitteilen, dass du dich ans Arbeitsamt wendest. Da bin ich mal gespannt, wie die vom Amt "entscheiden"
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28.10.2009 22:17 #3Neuer Benutzer
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Danke für die Antwort.
Für mich macht es ja den Unterschied, dass ICH krank bin und dann auch noch weniger Geld bekomme...
Ist es nicht auch Betrug gegenüber der Krankenkasse? Die zahlen ja dann auch den VOLLEN Tag und nicht nur das KUG...oder?
Das Problem ist nur, dass ich nur einen befristeten Vertrag habe, der wir wahrscheinlich verlängert, aber wenn ich jetzt "aufmüpfig" werde, dann wohl eher nicht...aber das will ich mir nicht gefallen lassen...
Ich glaube, ich werde mal einfach beim Amt anrufen und wenn es nur ein anonymer anruf ist...Es laufen noch mehr Sachen, die ich und auch andere als Betrug ansehen...
LG
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29.10.2009 13:28 #4Neuer Benutzer
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Also Krankheitstage, die während des Bezugs von Kug anfallen und an denen normalerweise kurzgearbeitet wird, erstattet das Arbeitsamt in Höhe von Kug, nicht die Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt erst nach 6 Wochen krank. Somit wird nicht die Krankenkasse "betrogen", sondern das Arbeitsamt.
Ein anonymer Hinweis an das Arbeitsamt ist sicher gut, in dem die Firma und die Misstände erwähnt werden.
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