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Berechnung istentgelt

  1. #1
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    Berechnung istentgelt

    An die Experten

    Ich bin der Meinung das mein Arbeitgeber das KUG mit einem falschen Betrag (Istentgelt) Berechnet

    Hier die Daten

    Steuerklasse 3
    Kinder Ja
    Sollentgelt 3620,40 € = (Durchschnitt der letzten 3 Monaten vor der Kurzarbeit, besteht aus Grundentgelt 2450,00 €, Akkordentgelt, Steuerpflichtige Spät und Nacht Zuschläge, Vermögenswirksame Leistung AG-Zuschuss.

    Aktueller Grundentgelt 2450,00 €
    Aktueller Akkordentgelt 398,20 €
    VWL AG- Zuschuss 26,59 €
    Aktuelle Nacht-Spät Zuschläge 65,21 €
    Kurzarbeit 71 Std.

    Berechnung Arbeitgeber.

    2450 € + 398,20 € = 2848,20 € ( Monatsentgelt )
    Aus den 2848,20 € wird ein Stundenlohn ermittelt, durch dem im Kalenderonat möglichen Arbeitsstunden
    Stundenlohn = 17,16 €
    Kurzarbeit = 71 Std. ( 71 Std. X 17,16 € = 1218,36 € )

    Kürzungsbetrag = 1218,36 €

    2848,20 € – 1218,36 € = 1629,84 €

    1629,84 € + 26,59 € + 65,21 € = 1721,64 € ( Brutto Entgelt )

    Somit ist mein Steuerpflichtiges Brutto Entgelt 1721,64 € = Istentgelt

    Zur Ermittlung des KUG Berechnet der Arbeitgeber ein anderes Istentgelt.
    3620,40 € Sollentgelt - 1218,36 € Kürzungsbetrag = 2402,04 € ( Istentgelt laut Arbeitgeber )
    Das KUG wird mit dem Sollentgelt vom 3620,40 € und dem Istentgelt vom 2402,04 € ermittelt.
    KUG = 420,29 €

    Hier ein kleiner Auszug aus der Geschäftsanweisung Kurzarbeitergeld Stand 4/2009.

    Istentgelt
    (1) Nach § 179 Abs. 1 Satz 3 SGB III ist als Istentgelt das im jeweiligen Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt (§§ 342 ff SGB III) einschließlich der Entgelte für Mehrarbeit zu berücksichtigen. Arbeitsentgelte, die einmalig gezahlt werden, sind nicht zu berücksichtigen...

    Mein tatsächlich erzielte gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist 1721,64 € und nicht 2402,04 €, somit muss meiner Meinung nach, das KUG mit dem Istentgelt von 1721,64 € ermittelt werden.
    Das wären dann 705,18 € KUG
    Ich habe mich Telefonisch und Schriftlich mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt, und man teilte mir folgendes mit.

    „Hier gilt die Regelung:

    Monatsentgelt : Betriebsnutzungszeit x Std. unbezahlter Zeit = Kürzungsbetrag

    Für die Berechnung des Istentgeltes muss wiederum die gesetzliche Regelung angewendet werden:

    Sollentgelt - Kürzungsbetrag = Istentgelt

    Diese Vorgehensweise wurde uns bei einer erneuten Rücksprache mit der Arbeitsagentur nochmals als richtig bestätigt.“

    Wenn, wie die Arbeitsagentur behauptet dass diese Vorgehensweise (Berechnung) richtig ist dann steht es in Wiederspruch mit Istentgelt (1) Nach § 179 Abs. 1 Satz 3 SGB III.

    Vielleicht kann mir jemand helfen.

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Also, ich sehe es genauso. Wenn Sie auf Ihrer Lohnarabrechnung nur 1.721,64 als steuerpflichtiges Entgelt daraufstehen haben, dann ist das Ihr Ist-Entgelt. Das Entgelt, das Sie in dem Monat bekommen haben. Vielleicht gehen Sie mal direkt beim Arbeitsamt vorbei, und lassen sich dort vor Ort beraten.

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