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Berechnung nach Pause
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04.11.2009 14:59 #1Neuer Benutzer
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Berechnung nach Pause
Ich bin zur zeit mit ca 20 anderen Kollegen aus meiner Firma in 100% Kurzarbeit.
Der Rest der Belegschaft arbeitet nur 30 statt 35 Stunden in der Woche.
Nun soll bei mir die Kurzarbeit für ein paar Wochen ausgesetzt werden und ich soll auch 30 Stunden arbeiten.
Erfolgt die Berechnung des KUG nachher dann neu von 30 oder von 35 Stunden Arbeitszeit, so daß ich danach eventuell weniger KUG bekomme.
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04.11.2009 23:10 #2Erfahrener Benutzer
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Die Berechnung des KUG berechnet sich nach deinen Stunden vor der Kurzarbeit. Wenn du also vorher 35 Stunden gearbeitet hast, ist das auch die Grundlage für die aktuelle Berechnung.
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05.11.2009 15:06 #3Neuer Benutzer
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06.11.2009 13:02 #4Neuer Benutzer
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Verständnisfrage: Arbeiten die Kollegen statt 35 Std jetzt 30 Std die Woche und erhalten für die 5 Std Arbeitsausfall kein Kug?
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06.11.2009 14:35 #5Neuer Benutzer
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06.11.2009 16:50 #6Neuer Benutzer
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Also: nach dem §421t Abs. 2 Nr. 3 SGBIII, der neu eingefügt wurde für das Konjunkurpaket 2 gilt bis 31.12.2010:
bei der Berechnung der Nettoentgeltdifferenz nach § 179 (1) bleiben auf Grund von kollektivrechtlichen Beschäftigungssicherungsvereinbarungen ab dem 01.01.2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit außer Betracht.
Ich kenne den Tarifvertrag nicht, es wäre zu klären, ob die Beschäftigungssicherungsvereinbarung vor dem 01.01.2008 abgemacht wurde. Ich würde beim zuständigen Arbeitsamt nachfragen.
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06.11.2009 17:06 #7Neuer Benutzer
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Achtung: ich habe gerade noch mals nachgelesen: Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages, sondern der Beginn der Durchführung der Maßnahme: Also da Sie nach dem 01.01.2008 mit den 30 Std. arbeiten, müsste das Kug mit dem höheren Sollentgelt berechnet werden.
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09.11.2009 17:56 #8Neuer Benutzer
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