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Berechnung nach Pause

  1. #1
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    Berechnung nach Pause

    Ich bin zur zeit mit ca 20 anderen Kollegen aus meiner Firma in 100% Kurzarbeit.
    Der Rest der Belegschaft arbeitet nur 30 statt 35 Stunden in der Woche.

    Nun soll bei mir die Kurzarbeit für ein paar Wochen ausgesetzt werden und ich soll auch 30 Stunden arbeiten.

    Erfolgt die Berechnung des KUG nachher dann neu von 30 oder von 35 Stunden Arbeitszeit, so daß ich danach eventuell weniger KUG bekomme.

  2. #2
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    Die Berechnung des KUG berechnet sich nach deinen Stunden vor der Kurzarbeit. Wenn du also vorher 35 Stunden gearbeitet hast, ist das auch die Grundlage für die aktuelle Berechnung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Lottchen Beitrag anzeigen
    Die Berechnung des KUG berechnet sich nach deinen Stunden vor der Kurzarbeit. Wenn du also vorher 35 Stunden gearbeitet hast, ist das auch die Grundlage für die aktuelle Berechnung.
    Das heisst also wenn ich jetzt 8 Wochen mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit arbeite.
    Bekomme ich hinterher mein Kurzarbeitergeld auch nur von diesem Gehalt??

  4. #4
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    Verständnisfrage: Arbeiten die Kollegen statt 35 Std jetzt 30 Std die Woche und erhalten für die 5 Std Arbeitsausfall kein Kug?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Kurzarbeit1 Beitrag anzeigen
    Verständnisfrage: Arbeiten die Kollegen statt 35 Std jetzt 30 Std die Woche und erhalten für die 5 Std Arbeitsausfall kein Kug?
    Sie arbeiten nach Beschäftigungssicherungsvertrag der Metall 5Stunden weniger auch mit Lohnverzicht.

  6. #6
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    Also: nach dem §421t Abs. 2 Nr. 3 SGBIII, der neu eingefügt wurde für das Konjunkurpaket 2 gilt bis 31.12.2010:

    bei der Berechnung der Nettoentgeltdifferenz nach § 179 (1) bleiben auf Grund von kollektivrechtlichen Beschäftigungssicherungsvereinbarungen ab dem 01.01.2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit außer Betracht.

    Ich kenne den Tarifvertrag nicht, es wäre zu klären, ob die Beschäftigungssicherungsvereinbarung vor dem 01.01.2008 abgemacht wurde. Ich würde beim zuständigen Arbeitsamt nachfragen.

  7. #7
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    Achtung: ich habe gerade noch mals nachgelesen: Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages, sondern der Beginn der Durchführung der Maßnahme: Also da Sie nach dem 01.01.2008 mit den 30 Std. arbeiten, müsste das Kug mit dem höheren Sollentgelt berechnet werden.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Kurzarbeit1 Beitrag anzeigen
    Achtung: ich habe gerade noch mals nachgelesen: Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages, sondern der Beginn der Durchführung der Maßnahme: Also da Sie nach dem 01.01.2008 mit den 30 Std. arbeiten, müsste das Kug mit dem höheren Sollentgelt berechnet werden.
    Vielen Dank für die Info, ist einen echte Erleichterung für mich.

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