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Reduzierung der Arbeitszeit auf Basis der Höhe der Provision = Gehaltsberechnung?
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10.11.2009 21:23 #1Neuer Benutzer
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Reduzierung der Arbeitszeit auf Basis der Höhe der Provision = Gehaltsberechnung?
Auch unser Unternehmen hat für drei Monate Kurzarbeit angeordnet.
Dabei wird im Vertrieb die Reduzierung der Arbeitszeit in der Kurzarbeit abhängig von den erwirtschafteten Provisionen (vermutlich ausgezahlte Provisionen) der letzten drei Monate definiert. Bei einer erwirtschafteten Provision von > 1.500,- € von 40 auf 30 Stunden, von > 500,- € - 1.499,- € von 40 auf 25 Stunden, von > 0,- € - 499,- € von 40 auf 20 Stunden.
Bei Mitarbeitern in der Probezeit reduziert sich die Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden. Diese Regelung wurde mit dem Betriebsrat vereinbart.
Kann mir jemand beantworten, warum man eine solche Staffelung der Arbeitszeit macht? Hat dies etwas mit der Berechnung des Kurzarbeitgeldes zu tun?
(Braucht man normalerweise nicht die volle Vertriebsleistung, um möglichst rasch wieder mehr Umsatz zu erwirtschaften?)
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10.11.2009 21:54 #2
So wie ich das sehe, stützt sich die Kurzarbeit auf den vergangenen Umsatzzahlen, was ja auch so richtig scheint. Wie das nun genau aussieht bei euch, kann ich nicht beurteilen.
Ob die volle Vertriebsleistung von Nöten ist, ist so ne Frage. Was nützt das 100%ige Angebot, wenn die Nachfrage nicht da ist oder vermindert ist?
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11.11.2009 09:34 #3Neuer Benutzer
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Mich interessiert noch, wie sich das auf das Gehalt auswirkt. Wird für die Berechnung des Gehaltes während der Kurzarbeit ausschließlich das vertragliche Zielgehalt bzw. Fixgahalt (50:50) aus dem arbeitsvertrag verwendet?
Oder berechnet sich das Gehalt während der Kurzarbeit ausschließlich aus den oben genannten Angaben - also, z.B. 20 Std. pro Woche und <500 EUR Provision in den letzten 3 Monaten?
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11.11.2009 12:50 #4
Das Sollentgelt errechnet sich aus dem vertraglich vereinbartem Gehalt und den durchschnittichen Provisionen der letzten 3 Monate vor der Kurzarbeit. Zu beachten ist, dass der Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten ein fester Wert für die gesamte Dauer der Kurzarbeit ist.
Das Istentgelt hingegen ist das Entgelt, welches ausgezahlt wird, dies kann also variieren. Wie es sich bei euch berechnet weiß ich nicht. Wenn jetzt beispielsweise aber 20 Stunden gearbeitet wurde pro Woche (anstatt 40), dann wird das Gehalt entsprechend halbiert + X Provision.
Wie sich die Stunden reduzieren, hat ja so gesehen nichts mit der Kurzarbeit zu tun sondern ist die Entscheidung der Geschäftsführung.
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