+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Kurzarbeit direkt nach Zivildienst..
-
12.11.2009 14:51 #1Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 17.09.2009
- Beiträge
- 14
Kurzarbeit direkt nach Zivildienst..
Ich weiß einfach nicht wen ich wie noch was glauben soll...
folgender Fall:
Ich bin seit 2006 bei meiner Firma angestellt , war durchweg in der gleichen Schicht und dessen "Schichtrhytmus". Mitte/Ende 2008 wurd ich zum Zivildienst einberufen, am 26.April kam ich aus dem Zivildienst wieder "frei" und mir wurde dann von meinem Arbeitgeber gesagt das ab dem 1.Mai 100% Kurzarbeit gefahren wird. Zwischen dem 26.April -1.Mai nahm ich Urlaub (auf wunsch vom Arbeitgeber). Ab dem 1.Mai dann 100% Kurzarbeit (bis heute!).
Nun sieht es folgendermaßen aus, für alle anderen Kollegen die ebenfalls 100% Kug haben und aus meiner Schicht sind wird der "schichtrhytmus" weiter gering in % bezahlt. Sprich wenn mein Arbeitskollege im Monat Dezember 5x Nachtschichten laut seinem Schichtrhytmus hätte bekommt er fürs KUG ein paar % "verrechnet".
Bei mir wird dies nicht "gezahlt", aus dem Grund das ich Zivildienst gemacht habe, ich weiß aber das ich nach meiner Entlassung als Zivi keine Nachteile bei meinem Arbeitgeber haben darf und ich ja auch wieder in meine alte Schicht wäre und auch dort mein Vertrag für habe.
Ich hab schon bei der Arge angerufen , die können mir nicht helfen und wissen da nicht bescheid. Mein Arbeitgeber sagt natürlich das er recht hat.
Ich hoffe ganz fest das mir hier jemand was zu der "komischen" Situation sagen kann....
Danke
-
12.11.2009 16:36 #2Das verstehe ich nicht so ganz. Wie wird was verrechnet und von wem?Nun sieht es folgendermaßen aus, für alle anderen Kollegen die ebenfalls 100% Kug haben und aus meiner Schicht sind wird der "schichtrhytmus" weiter gering in % bezahlt. Sprich wenn mein Arbeitskollege im Monat Dezember 5x Nachtschichten laut seinem Schichtrhytmus hätte bekommt er fürs KUG ein paar % "verrechnet".
-
12.11.2009 17:57 #3Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 17.09.2009
- Beiträge
- 14
Hi,
also ich heute mit dem Arbeitsamt telefoniert, meine Firma reicht den quasi ein was überweisen werden muss. Die Arge überweist die Kohle an meine Firma und die an uns.
Ausrechnen tut das meine Firma selber.
Wie genau das ausgerechnet wird weiß ich nicht und ist auch keiner in der Lage mir das zu sagen.
Zum Schichtsystem:
Ich habe einen Ryhtmus:
2xFrüh, 2xMittag, 2xNacht, 3Tage frei... und wieder von vorne. Egal ob Sonntag oder Feiertag, einfach durch diess System.
Und meine Kollegen bekommen für die Tage wo sie eigentlich Nachtarbeit haben zuschläge welche sich aufs "KUG" auswirkt.
Ich hingegen bekomme meinen reinen Stundenlohn weil ich ja Zivi war (laut meinem Chef).
Ich kann dir nicht erklären wie genau das ausgerechnet wird wegen der Nachtzuschläge.
-
12.11.2009 21:05 #4
Wird denn der Zuschlag bei Sollentgelt oder Istentgelt berücksichtigt? Ist dies eine vertraglich zugesicherte Regelung oder eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers?
-
12.11.2009 21:30 #5Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 17.09.2009
- Beiträge
- 14
Vertraglich zugesichert.
Zuschlag wird bei mir nicht berücksichtigt. Sollgeld ist bei mir reiner stundenlohn.
Ähnliche Themen
-
Abfindung nach Kurzarbeit
Von kontext im Forum AbfindungAntworten: 0Letzter Beitrag: 29.06.2010, 11:25 -
Urlaub in der Kurzarbeit nach der Wiedereingliderung
Von henryk50 im Forum UrlaubAntworten: 1Letzter Beitrag: 11.08.2009, 11:47 -
Arbeitslos nach Kurzarbeit
Von chef im Forum ArbeitslosengeldAntworten: 2Letzter Beitrag: 14.04.2009, 16:23

LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren