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Brisante Frage

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Brisante Frage

    Hallo,

    ich hab mal eine ganz brisante Frage:

    Mein Schwager hat seit 1.10. Kurzarbeit und zum selben Datum einen Nebenjob angenommen. Jetzt wollen die beiden den Nebenjob beim Arbeitgeber meiner Schwester angeben, um der Kürzung des KAG auszuweichen. Ich hab schon auf die beiden eingeredet, wie auf nen lahmen Gaul - alles umsonst!

    Könnt Ihr mir sagen, was passieren kann, wenn das auffliegt?
    Die Rückrechnung des KAG ist klar, aber droht noch irgendeine Strafe wegen "Erschleichung von irgendwas", "Betrug", etc.???

    Danke schon mal für Eure Antworten!

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Vielen Dank für Eure Antworten! ...

    Schade, hatte gehofft, hier würde ich Hilfe kriegen!

  3. #3
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
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    Wann ist denn der Arbeitsvertrag für den Nebenjob unterschrieben worden? Hierzu reicht es aus, wenn er vor dem 01.10. unterschrieben worden ist, um nicht auf das KUG angerechnet zu werden.

    Wenn er nicht davor unterschrieben worden ist, muss er gemeldet und angerechnet werden. Wenn es unterlassen wird, dann ist es, wie du schon selbst sagst Erschleichung von Leistungen und ein Betrug. Die Rückzahlung des zu viel gezahlten KUG ist dann das geringste Problem

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