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Änderung der Kurzarbeit während einer Krankheit
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12.12.2009 12:30 #1Neuer Benutzer
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- 09.12.2009
- Beiträge
- 2
Änderung der Kurzarbeit während einer Krankheit
Hallo,
mein Mann arbeitete vor der Kurzarbeit 36 Std. in der Woche
Meine Frage ist mein Mann macht seit Februar 2009 Kurzarbeit
die Stunden sind immer sehr unterschiedlich.
Darf der Chef den Monat Oktober voll als Kurzarbeit rechen?
Oder ist in diesem Fall der Durchschnitt zu berechnen.
Mein Mann ist ab dem 09.12.2009 aus der Lohnfortzahlung.
Gehalt KUGA
Februar 88 Std.
600,03 Gehalt
387,66 Kuga
März 114 Std
337,08
525,28
April 114,25 Std. . April 1 Woche Urlaub 334,55
525,28
Mai 97 Std.
509,00
440,59
Juni 98 Std
498,89
440,59
Juli 113 Std.
347,19
525,28
August 0 Std. . August 3 Wochen Urlaub 1490,00
0,00
September 80 Std
680,93
345,32
Oktober 38 Std. . 28.10.2009 Krank
1105,69
142,88
November 144 Std. Durchgehend Krank
0,00
705,24
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar sollten noch
jemand mehr Ungereimtheiten auffallen im Notfall währen
wir auch Arbeitrechtlich versichert.
Danke keppy
-
14.12.2009 21:55 #2
Mit welchem Grund sollte denn der AG den ganzen Monat Oktober KUG abrechnen. Dann wäre ich mal auf die Begründung gespannt, die der Arbeitgeber vorbringt für seine Handhabe. Ihr solltem dem auf jeden Fall widersprechen, da dein Mann bei solche einem Vorgehen einen finanziellen Nachteil hat. Die Tage, die während Krankheit nämlich nicht KUG sind, muss der AG mit 100% bezahlen.
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15.12.2009 14:46 #3Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 09.12.2009
- Beiträge
- 2
Hallo,
ich habe den falschen Monat geschrieben nicht der Oktober
sondern der November ist komlett auf Kurzarbeit.
Er begründet das die Lohnfortzahlung während der Erkrankung
auf den vollen Monat als Kurzarbeiter Geld gezahlt werden müßte
um unberechtigtes Krankschreiben der Angestellten zu verhindern.
Angeblich laut Arbeitsamt
MfG
kneppy
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22.12.2009 17:40 #4
Ja, der Monat spielt aber keine Rolle. Wenn ein Mitarbeiter krank wird, kann man ihn nicht den ganzen Monat mit KUG als Lohnfortzahlung abrechnen. Dein Mann war ja vorher auch nicht auf KUG 100 gesetzt, warum sollte das dann gerade bei Krankheit der Fall sein. Nur die Tage, die für ihn als Kurzarbeit angesetzt waren, dürfen auch mit dem Kurzarbeitergeld abgerechnet werden. Für die restlichen Tage hat er Anspruch auf 100% Gehalt.
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