+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Rufbereitschaft während Kurzarbeit
-
14.12.2009 10:35 #1Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 14.12.2009
- Beiträge
- 2
Rufbereitschaft während Kurzarbeit
Hallo,
da ich zum Thema Rufbereitschaft während Kurzarbeit im Forum nichts gefunden habe möchte ich meine Frage gerne hier stellen.
Darf der Arbeitgeber eine Rufbereitschaft während Kurzarbeit einteilen? Rufbereitschaft gilt gesetzlich ja nicht als Arbeitszeit – erst wenn ein Kunde anruft und einen Einsatz fordert würde die Arbeitszeit beginnen und die Kurzarbeit damit unterbrochen werden. Da der Großteil der betroffenen Abteilung in eine regelmäßige Rufbereitschaft eingeteilt wird, wären die Möglichkeiten für Kurzarbeitstage leider stark eingeschränkt.
Ich habe dazu keine Gesetzesgrundlage gefunden. Wäre eine betriebliche Vereinbarung mit der Abteilung möglich?
Danke für ein Feedback!
n4b
-
14.12.2009 21:24 #2
-
14.12.2009 21:55 #3Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 14.12.2009
- Beiträge
- 2
Hallo PKP,
danke für den Link - den hatte ich noch nicht gelesen.
In unserem Fall zahlt der AG grundsätzlich ein Bereitschaftsentgeld und eine Störungsbeseitigung kann bei Anruf kann meist per Laptop online erfolgen - diese Arbeitszeit wird dann gezahlt und eine Fahrzeit fällt im Normalfall nicht an.
Meines Erachtens geht es letzten Endes nur um die Frage ob es zulässig und zumutbar ist, die geplante Kurzarbeit durch einen Anruf während der Rufbereitschaft so kurzfristig zu unterbrechen.
Nochmals Danke!!!
n4b
-
14.12.2009 22:03 #4
Um hier nichts falsch zu machen und damit es für beide Seiten fair ist, sollte zwischen AG und AN eine Vereinbarung stattfinden, wie die Bereitschaft auszulegen ist. Angemessen ist beispielsweise, dass der AG heute anruft, dass der Mitarbeiter am nächsten Tag zur Arbeit erscheint.
Ähnliche Themen
-
Rufbereitschaft in Kurzarbeit bei externer Schulung
Von rolandm im Forum Weiterbildung und FörderungAntworten: 1Letzter Beitrag: 27.04.2010, 22:53

LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren