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Rufbereitschaft während Kurzarbeit

  1. #1
    n4b
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    Rufbereitschaft während Kurzarbeit

    Hallo,
    da ich zum Thema Rufbereitschaft während Kurzarbeit im Forum nichts gefunden habe möchte ich meine Frage gerne hier stellen.
    Darf der Arbeitgeber eine Rufbereitschaft während Kurzarbeit einteilen? Rufbereitschaft gilt gesetzlich ja nicht als Arbeitszeit – erst wenn ein Kunde anruft und einen Einsatz fordert würde die Arbeitszeit beginnen und die Kurzarbeit damit unterbrochen werden. Da der Großteil der betroffenen Abteilung in eine regelmäßige Rufbereitschaft eingeteilt wird, wären die Möglichkeiten für Kurzarbeitstage leider stark eingeschränkt.
    Ich habe dazu keine Gesetzesgrundlage gefunden. Wäre eine betriebliche Vereinbarung mit der Abteilung möglich?

    Danke für ein Feedback!
    n4b

  2. #2
    PKP
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  3. #3
    n4b
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    Hallo PKP,
    danke für den Link - den hatte ich noch nicht gelesen.
    In unserem Fall zahlt der AG grundsätzlich ein Bereitschaftsentgeld und eine Störungsbeseitigung kann bei Anruf kann meist per Laptop online erfolgen - diese Arbeitszeit wird dann gezahlt und eine Fahrzeit fällt im Normalfall nicht an.
    Meines Erachtens geht es letzten Endes nur um die Frage ob es zulässig und zumutbar ist, die geplante Kurzarbeit durch einen Anruf während der Rufbereitschaft so kurzfristig zu unterbrechen.

    Nochmals Danke!!!
    n4b

  4. #4
    PKP
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    Um hier nichts falsch zu machen und damit es für beide Seiten fair ist, sollte zwischen AG und AN eine Vereinbarung stattfinden, wie die Bereitschaft auszulegen ist. Angemessen ist beispielsweise, dass der AG heute anruft, dass der Mitarbeiter am nächsten Tag zur Arbeit erscheint.

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