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Kurzarbeit und Nebentätigkeit

  1. #1
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    Frage Kurzarbeit und Nebentätigkeit

    Hallo,

    wenn man während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit aufnimmt wird das Entgelt ja dann voll angerechnet, da man den nebenjob nicht schon vor der Kurzarbeit hatte. Was ist aber wenn man den Nebenjob weiter beibehält und dann 1 oder 2 Monate wieder voll gearbeitet hat, also ohne Kurzarbeit. Dann wird man erneut in Kurzarbeit geschickt. Was ist dann mit dem Entgelt aus der Nebentätigkeit? Wird es dann auch wieder voll angerechnet, weil man dann den Nebenjob doch aber schon vor der Kurzarbeit hatte? Wie wird sowas dann ausgelegt? Konnte leider nirgends eine genauere Definition der "Arbeitsaufnahme vor Kurzarbeit" finden können. Oder gibt es einen Mindestzeitraum in dem keine Kurzarbeit bestehen durfte um aus der Anrechnung des Nebenjobs raus zu kommen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  2. #2
    PKP
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    Das Gehalt aus dem Nebenjob wird ebenfalls nicht angerechnet, da der Nebenjob immer noch vor der Kurzarbeit aufgenommen wurde.

  3. #3
    A_R
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    Frage

    Hallo!

    Eine Frage hätte ich doch noch.
    Wie sieht es aus, wenn ein Unternehmen seit April`09 Kurzarbeit eingeführt hat und die AN im Monat 3Tage bis 8Tage auch machen.
    Jetzt nimmt ein AN im November`09 einen Nebenjob auf, welcher ausschließlich nur Sonntags stattfindet und deshalb auch dem AG nicht gemeldet hat, weil es "theoretisch" nicht in Zeiten des Arbeitsausfalls ausgeführt wird. Dann wird aber im Dezember`09 wegen Inventur für manche AN keine Kurzarbeit gegeben während andere AN fleißig ihre 3Tage hatten.
    1. Wird dem AN das Entgelt von Nebeneinkommen/November`09 doch noch an das Istentgelt 2009 angerechnet und somit zur Rückzahlung an Arbeitagentur herangezogen? Was ist mit Nebeneinkommen/Dezember`09 ohne Kurzarbeit??

    2. Der Nebenjob wird auch im Januar´10 weiter beibehaltet, allerdings auch der AG benachrichtigt. Der wiederum kann keine genauere Auskünfte geben, ob der Nebenjob jetzt doch schon als "vor der Kurzarbeit ausgeführt" zählt??
      Und welche Nachweise muss der AN vorlegen um nicht mehr an Istentgelt der Kurzarbeit in vollem Umfang angerechnet zu werden?

    Fragen über Fragen....

    Danke
    MfG
    Andreas

  4. #4
    PKP
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    Wenn die Kurzarbeit im April 09 eingeführt wurde und der Nebenjob im November 09, dann wird er angerechnet. Es spielt keine Rolle, an welchen Tagen er ausgeführt wird, es zählt alleine die Tatsache, dass der Berechtigte über mehr Einkommen verfügt.

    Der Nebenjob kann auch nur auf die Zeiten der Kurzarbeit angerechnet werden. Wird also im Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt, kann auch nichts angerechnet werden.

  5. #5
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    KUG und nebentätigkeit

    hallo,

    eine frage habe ich auch noch zur kurzarbeit und nebentätigkeit.

    wir haben von sept. 2009-febr.2010 kurzarbeit angemeldet, genutzt aber nur den september 2009 und nun gehts ab februar aber wieder los. eine verlängerung des antrages auf kurzarbeit ist auch schon durch, d.h. wohl bis ende des jahres.

    ich arbeite seit etlichen jahren nebenbei in einem eisladen. der job ist also vor ankündigung der kurzarbeit angetreten und muss ja somit nicht angemeldet werden. war für 2009 ja einfach zu begründen. nun mache ich mir gedanken, da auf den abrechnungen ja immer das eintrittsdatum drauf steht und das ist ja immer der mai jeden jahres...da habe ich in diesem jahr aber schon kurzarbeit..

    darf ich nun nebenbei arbeiten oder muss ich irgendwas angeben??

    danke schon mal vorab für die hilfe..

    ta1207

  6. #6
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    kann ich für meine gestellte frage vielleicht eine antwort bekommen?? das wäre total klasse....stehe da nämlich etwas auf dem schlauch..
    vielen dank...

  7. #7
    PKP
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    Nein, es ist nicht immer das Eintrittsdatum eines jeden Jahres. Du kannst doch (in der Regel) nur einmal eingetreten sein, das war der Beschäftigungsbeginn. Wenn Du nicht gekündigt und anschließend wieder eingestellt worden bist, dann bleibt das Datum fest.

  8. #8
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    naja....

    tja, okay. ich weiss aber manchmal nicht, wie die behörden ticken. natürlich habe ich da vor jahren angefangen und arbeite immer von ca. april bis herbst nebenbei da. auf den abrechnungen steht aber definitiv immer der april des akt. jahres. logischerweise, da das ja eine saisontätigkeit ist und ich dann erst wieder angemeldet werde....und da ich weiss, dass das arbeitsamt sehr engstirnig denken kann, finde ich meine frage nur berechtigt....wenn die sich nun nur eine abrechnung nehmen und die sehen -sagen wir mal- eintrittsdatum 04/2010 und ich habe aber seit 02/2010 kurzarbeit...na, dann prost mahlzeit, oder?

  9. #9
    PKP
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    Gut, dass es saisonbedingt ist, hattest du oben nicht erwähnt. Wenn du also immer abgemeldet und anschließend wieder angemeldet wirst, so beginnt die Tätigkeit immer wieder aufs Neue, demzufolge wird das Einkommen daraus im betreffenden Zeitraum auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

  10. #10
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    eisladen..

    ist doch saisonbedingt...:-)

    nun verstehe ich es aber schon wieder nicht. ich arbeite da nebenbei seit 15 jahren, d.h. dieser job wurde nicht angetreten, um das gehalt bzw. kurzarbeitergeld zu verbessern. das muss doch jedem klar sein??? und weil es jetzt saisonarbeit ist und auf den abrechnungen immer das eintrittsdatum des akt. jahres steht, muss ich es angeben??

    bist du dir da sicher???

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