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Berrechnung KuG
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06.04.2009 16:11 #1Rolf23Gast
Berrechnung KuG
Wie errechnet sich das Kurzarbeitergeld
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07.04.2009 11:16 #2Hubert K.Gast
Hallo Rolf,
Das Kurzarbeitergeld errechnet sich aus dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Anspruchzeitraum. Das ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgeld aus dem Sollentgelt, und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt.
Kurzarbeitergeld wird in 2 verschiedenen Sätzen der Nettoentgeltdifferenz gewährt.
Das sind einmal 60% und einmal 67%, kommt ganz drauf an ob man verheiratet ist oder Kinder hat.
Gruß Hubert
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14.04.2009 01:47 #3
Ich versuchs mal ein wenig einfacher zu beschreiben

Für die Berechnung wird wird dein normales Bruttoentgelt zu Grunde gelegt und dein jetziges während der Kurzarbeit. Das daraus resultierende Nettoentgelt wird in der KUG-Tabelle miteinender vergleichen und die Differenz ist das Kurzarbeitergeld.
Hast du beispielsweise vorher 1.610€ netto gehabt, so ist der Leistungssatz 747,44 (verheiratet, Kind). Durch die Kurzarbeit hast du ein Netto von bspw. 1.050€ netto, was einen Leistungssatz von 545,98 ergibt. Die Differenz liegt bei 201,46€, was dein Kurzarbeitergeld ausmacht, welches das Arbeitsamt zahlt.
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