+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Kurzarbeit im Gespräch

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.01.2010
    Beiträge
    2

    Kurzarbeit im Gespräch

    Schönen guten Tag,

    In der Firma in der ich angestellt bin, wird das Thema Kurzarbeit immer lauter und wir rechnen ab Febr bis März/April damit. Ab April etwa wird jeder MA wieder voll benötigt (war jedenfalls jedes Jahr so). Wir sind etwa 600-800 AN mit Vollzeitverträgen von mind. 160 Std/Monat und etwa 300-400 AN mit Teilzeitverträgen mit mind. 120 Std/Monat, alle MA im Schichtdienst. Der AG hat bis Ende letzten Jahres noch MA auf Teilzeit eingestellt, wo einige noch Probezeit haben. Wir arbeiten alle in der selben Tätigkeit. Unser Betriebsrat gibt uns leider noch keine genaueren Infos, außer das Kurzarbeit im Gespräch mit dem AG sei.
    Unsere Lohnfortzahlung bei Urlaubs/Krank wird aus dem Jahresdurchschnittsbrutto errechnet.
    Hab mir viele Themen durchgelesen, aber wirklich schlau bin daraus nicht geworden

    Nun hab ich ein paar Fragen, die hier hoffentlich beantwortet werden können.

    1. Darf der AG die Voll- und Teilzeitmitarbeiter unterschiedlich in der Kurzarbeit einsetzen oder muss er jeden MA gleich behandeln, da ja alle die selbe Arbeit leisten?

    2. Wie ist die Lohnfortzahlung bei Urlaub/Krank in der Kurzarbeit geregelt und dürfen diese Tage an die gearbeiteten Stunden eingerechnet werden, so dass wir noch weniger arbeiten dürfen?

    3. Darf sich die Kurzarbeit im Bezug auf die Jahresdurchschnittsbruttoberechnung für Urlaub oder Krank negativ auswirken? Da ich allein letztes Jahr 40 Tage a 8 Std Mehrarbeit geleistet habe, habe ich an jedem Urlaubstag während oder nach der Kurzarbeit weitere Einbußen oder wo der AG spart. Ich hab mir die höhere Lohnfortzahlung bei Urlaub hart erarbeitet, der nach einem Monat Kurzarbeit sich schon sehr bemerkbar machen würde.

    4. Was muss man beim Lohnsteuerjahresausgleich beachten wegen der Kurzarbeit?


    Innerlich koche ich vor Wut weil wir mehr Arbeit haben als die letzten Jahre und jeder MA voll gebraucht wird. Aber ich weiß nicht in wie weit ich hier ausholen darf, um die ganze Situation zu beschreiben, um nicht meinen Arbeitsplatz zu riskieren

    Hoffe jemand kann mit meinem Beitrag etwas anfangen und mir nützliche Informationen dazu geben.
    Ich würde mich sehr freuen wenn die Antworten, aus nicht nur irgendwelche Links zu Paragraphen beinhalten, aus denen man als laie eh kaum schlau wird

    Viele Dank

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    533
    Zitat Zitat von AN1234 Beitrag anzeigen
    1. Darf der AG die Voll- und Teilzeitmitarbeiter unterschiedlich in der Kurzarbeit einsetzen oder muss er jeden MA gleich behandeln, da ja alle die selbe Arbeit leisten?
    Ja, das darf er. Der Arbeitgeber wird, wenn es sein muss, immer einen Grund finden, warum er einen MA mehr braucht als den anderen. Eine Gleichberechtigung gibt es also nicht. Die Kurzarbeit ist für jeden MA einzeln bestimmbar.

    Zitat Zitat von AN1234 Beitrag anzeigen
    2. Wie ist die Lohnfortzahlung bei Urlaub/Krank in der Kurzarbeit geregelt und dürfen diese Tage an die gearbeiteten Stunden eingerechnet werden, so dass wir noch weniger arbeiten dürfen?
    Was du mit dem Anrechnen meinst, verstehe ich nicht. Habt ihr aber Kurzarbeit und es wird Urlaub genommen, so ist für den Tag Urlaub der 100%ige Lohn auszuzahlen. Bei Krankheitstagen läuft es da ein wenig anders. Ist man an einem Tag krank, an dem man Kurzarbeit hätte, wenn man gesund wäre, so wird in diesem Fall die Lohnfortzahlung auch mit dem gekürzten Gehalt geleistet.

    Zitat Zitat von AN1234 Beitrag anzeigen
    3. Darf sich die Kurzarbeit im Bezug auf die Jahresdurchschnittsbruttoberechnung für Urlaub oder Krank negativ auswirken? Da ich allein letztes Jahr 40 Tage a 8 Std Mehrarbeit geleistet habe, habe ich an jedem Urlaubstag während oder nach der Kurzarbeit weitere Einbußen oder wo der AG spart. Ich hab mir die höhere Lohnfortzahlung bei Urlaub hart erarbeitet, der nach einem Monat Kurzarbeit sich schon sehr bemerkbar machen würde.
    Diese Frage verstehe ich nicht ganz.Was willst du denn für Urlaub und Krankheitstage berechnen?

    Zitat Zitat von AN1234 Beitrag anzeigen
    4. Was muss man beim Lohnsteuerjahresausgleich beachten wegen der Kurzarbeit?
    Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dieser funktioniert so: Dein zu versteuerndes Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld) wird ermittelt, mit dem dazu gehörigen Steuersatz. Nun wird auf das zu versteuernde Einkommen auch noch einmal das Kurzarbeitergeld draufgeschlagen, und der neue Steuersatz ermittelt. Dieser neu, höhere Steuersatz wird nun auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld) angewandt. Ein anschauliches Beispiel findest du hier:
    Kurzarbeitergeld Berechnung 2010 - KUG berechnen - Online Rechner zum Kurzarbeitergeld
    (musst ein wenig runterscrollen)

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.01.2010
    Beiträge
    2
    Vielen Dank für die schnelle Antwort

    - Unsere Lohnfortzahlung im Urlaub ist nach Tarifvertrag folgend geregelt:

    Gesamtjahresbrutto / 246
    (ab dem Tag vor Urlaubsbeginn um ein ganzes Jahr zurückberechnet)

    - Unsere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nach Tarifvertrag folgend geregelt:

    Gesamtjahressteuerbrutto / 246 (also ohne Zuschläge)
    (ab dem Tag vor der Krankmeldung um ein ganzes Jahr zurückberechnet)


    Ein Kollege von mir hat jetzt große Panik, da er vorgestern eine op hatte und noch ein paar wochen zuhause bleiben muss. Kurzarbeit ist noch nicht angekündigt. Wie verhält es sich bei ihm? Hat er dann volle Stundenabzüge?
    Kann der Arbeitgeber nun sagen das er eh nur 80std statt 160std mit ihm geplant habe? Oder wie ich auf manchen Threads gelesen habe kann der Arbeitgeber auch bis auf 0std reduzieren bei einzelnen MA.

    Also gibt es einen Unterscheid der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vor bzw. nach Ankündigung der Kurzarbeit?

    Vielen Dank schonmal und ich hoffe das Ihr mir auch diesmal helfen könnt

  4. #4
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    533
    Wenn der Arbeitgeber andere Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit setzt, ihn aber auf 100% oder 50%, dann wird das Fragen aufwerfen beim Arbeitsamt.

    Er kann dies also nicht so ohne weiteres tun. Wenn der AG Kurzarbeit einführt, dann wird er ja auch sagen, wie diese allgemein umzusetzen ist, also bei jedem Arbeitnehmer einzeln.