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krank bei KA

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Unglücklich krank bei KA

    Hallo,
    in unserer Firma wird bei Krankheit nicht Krankengeld vom AG
    bezahlt sondern auch KA Berechnung angewendet.-
    Gleiches gilt bei Urlaubstagen.
    Darf die Firma bei Krankheit und oder Urlaub Kurzarbeit einbeziehen
    und vom Gehalt kürzen??

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
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    533
    Bei Krankheit ja, beim Urlaub nicht.

    Für die Krankheit gilt, dass ein "Kranker" nicht besser gestellt sein darf als ein "Gesunder"...ich weiß, das klingt jetzt doof

    Es können aber nicht alle Krankheitstage mit KUG abgerechnet werden. Nur jene, an denen du auch Kurzarbeit hättest, wenn du gesund wärst und zur Arbeit gehen würdest.

    Bei Urlaub steht dir für jeden Urlaubstag 100%iger Lohn zu.

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