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Einstellung von MA während Kurzarbeit

  1. #1
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    Einstellung von MA während Kurzarbeit

    Hallo,

    kann in einer bestehenden Betriebsabteilung ein neuer Mitarbeiter während der Kurzarbeit eingestellt werden, ohne dass ein anderer Mitarbeiter entlassen wurde?

    Ich danke vorab für eine Antwort.

    Gruß
    Henry

  2. #2
    PKP
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    Soll ein Mitarbeiter in die gleiche Abteilung eingestellt werden, die bereits komplett in Kurzarbeit ist? Das ergibt für mich keinen Sinn und bei der Arbeitsagentur dürfte das auch Fragen aufwerfen.

  3. #3
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    Die Abteilung macht seit einem Jahr Kurzarbeit und der neue MA soll einen Langzeit-Kranken ersetzen.

    Ich sehe allerdings die Schwierigkeit darin, der AfA klar zu machen, dass man bei einem Langzeit-Kranken keinen anderen MA der Abteilung an diesem Platz einarbeiten konnte. Während der vielen Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit wurde der Arbeitsplatz durch andere, bereits vorhandene MA, auch besetzt.

  4. #4
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    Da sehe ich allerdings auch Schwierigkeiten. Soll der neue Mitarbeiter auch direkt auf Kurzarbeit gesetzt werden? In meinen Augen macht es keinen Sinn, neue Mitarbeiter einzustellen, wenn vorhandene Mitarbeiter wegen Auftragsmangel Kurzarbeit machen müssen. Die AfA wird höchstwahrscheinlich die gleiche Meinung vertreten.

  5. #5
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    Danke für die Hilfe.

    Henry

  6. #6
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    Weitere Frage zum selben Thema!

    Hallo,
    ich möchte in diesen Beitrag auch mal eine Frage einwerfen.
    Unsere Firma hat momentan auch Kurzarbeit bis ende März beantragt. Wir arbeiten normal die 40h Woche, jetzt kann unserer GF auch sagen entweder 32h Woche oder sogar Kurzarbeit-Null.
    Nun meine eigentliche Frage. Dürfen Lehrlinge die in diesem Jahr auslernen fest eingestellt werden oder nicht? Wenn über März hinaus Kurzarbeit gewährt wird und der Azubi im Mai fertig ist ist es denn möglich Ihn einzustellen?
    Wenn ja, wäre es für mich unverständlich, da alle anderen MA Kurzarbeit in Kauf nehmen um Arbeitsplätze zu sichern und jemand anderes eingestellt wird.

    Ich würde mich freuen, wenn Ihr mich da aufklären könntet.

    MfG
    jawa888

  7. #7
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    Hallo Jawa888,

    meines Wissens nach dürfen Azubi's nach der Ausbildung auch während der Kurzarbeit übernommen werden. Ebenso ist es bei befristeten Arbeitsverträgen. Da entsteht ja kein neues Arbeitsverhältnis, diese Personen gehörten ja schon vor Einführung der KA zum Personalstamm.

    Gruß
    Henry

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