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Kurzarbeit abgelehnt für Provisionsgehalt

  1. #1
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    Kurzarbeit abgelehnt für Provisionsgehalt

    Hallo Ihr Lieben,

    ich brauche dingend eine richtige Information von euch.

    Kurzer Sachverhalt: Bin Automobilverkäuferin und mein Lohn setzt sich aus einem minimalen Fixum und meiner Provision zusammen - wenn ich was verkaufe. Wenn keine Provision erreicht wurde wird mir ein Mindestgehalt gezahlt.

    Jetzt hat mein Chef für 24 Monate Kurzarbeitergeld beantragt. Für Monteure in der Werkstatt wurde dies genehmigt. Für uns Verkäufer mit Provisionsgehalt nicht. Ist das denn rechtens?????

    Bin bissl verzweifelt.

    Danke für eure schnellen sachlichen Antworten.

  2. #2
    PKP
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    Die Arbeitsagentur hat den Antrag abgelehnt? Mit welcher Begründung?

  3. #3
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    Keine genauen Information

    Hallo PKP,

    das kann ich nicht sagen.

    Ich weiß es nur weil mein Verkaufskollege meinen Chef drauf angesprochen hat wie es denn jetzt mit dem Kurzarbeitergeld weitergeht. Er meinte nur, dass sein Antrag für die Monteure genehmigt wurden ist und der für die Verkäufer abgelehnt. Er hätte nen dicken Papierstapel als Begründung bekommen und würde jetzt Widerspruch einlegen.

    Laut SGB III müssen ja bestimmte Bedingungen erfüllt sein...daran kanns ja ne liegen, wenn die Monteure Kurzarbeitergeld bekommen.

    Bin bissl unsicher, weil man ja auch wissen will ob man Geld bekommt am Ende des Monates oder nicht. Schwierig ;-(((

  4. #4
    PKP
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    Ja, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, kannst du hier nachlesen:
    Gesetz zum Kurzarbeitergeld - Sozialgesetzbuch 3 - SGB III - §§ 169 - 182

    Du musst dir soweit keine Gedanken machen um deinen Lohn. In erster Linie ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir dein verdientes Gehalt auszuzahlen. Wird kein Kurzarbeitergeld gewährt, dann bekommt er halt nichts vom Arbeitsamt. Einen Anspruch auf dein Gehalt hast du trotzdem.

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